Beerdigungskosten können von der Steuer von der Person, die die Kosten übernimmt, abgesetzt werden. Sie gelten als außergewöhnliche Belastungen.
Wann sind Beerdigungskosten absetzbar?
Beerdigung Kosten absetzen: Beerdigungskosten sind als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Dies gilt für die zahlende Person aus folgenden Gründen:
- Die Person muss es aus rechtlichen Gründen übernehmen
- Die Person hat die Kosten aus sittlichen Beweggründen freiwillig gezahlt
- Der Nachlass reicht nicht zur Kostenbegleichung aus
Die Verpflichtung aus rechtlichen Gründen
Beerdigung Kosten absetzen: Wenn eine Person von der verstorbenen Person erbt, ist diese Person rechtlich verpflichtet, die Kosten für eine Beerdigung zu übernehmen.
Die verstorbene Person hinterlässt zum Beispiel 15.300 Euro und der alleinerbende Sohn übernimmt die Beerdigungskosten von 9.780 Euro.
Hier kann der Sohn in seiner Steuererklärung die Bestattungskosten nicht absetzen, weil die Kosten für die Beerdigungskosten komplett mit dem Nachlass gedeckt sind.
Dabei gehört hierzu das gesamte Vermögen der verstorbenen Person. Dazu gehören neben Bargeld zum Beispiel auch Immobilien.
Die Verpflichtung aus sittlichen Gründen
Beerdigung Kosten absetzen: Ein Verwandter, der nichts erbt, ist jedoch auch zivilrechtlich nicht dazu verpflichtet, die Beerdigungskosten zu übernehmen.
Hier ist jedoch eine Art von sittlicher Pflicht vorhanden, wenn jedoch die Umgebung (wie zum Beispiel Nachbarn, Freunde oder Verwandte) die Übernahme der Kosten erwartet.
Dabei könnte diese Person als Nichterbe zwar Kostenersatz von den Erben verlangen. Das funktioniert jedoch in der Praxis häufig nicht.
Beispiel: Anitas Oma
Die Oma von Anita stirbt und die Mutter von Anita erbt die Möbel sowie 1.000 Euro von der Oma.
Die Mutter kann jedoch als Hartz IV-Empfängerin die Kosten für die Beerdigung nicht aufbringen. Die Enkelin Anita fühlt sich jedoch hier dazu verpflichtet, die Beerdigungskosten zu übernehmen.
Anita kann dann in Ihrer Steuererklärung die Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastungen eintragen und muss dann zusätzlich die Hartz IV Bescheinigung von der Mutter beiliegen.
Dabei entscheidet bei der Übernahme der Beerdigungskosten aus sittlichen Gründen das Finanzamt, wenn es die näheren Umstände im Einzelfall individuell überprüft hat.
Was kann in der Steuererklärung angegeben werden und was nicht?
Beerdigung Kosten absetzen: Bei den Bestattungskosten handelt es sich um die sogenannten Nachlassverbindlichkeiten. Mit diesem Begriff werden die Kosten umschrieben, die für eine standesgemäße Beerdigung anfallen und die zu den Erbfallschulden zählen.
Diese müssen dann von den kostentragungspflichtigen Personen bezahlt werden. Dabei ist ein Teil davon steuerlich als außergewöhnliche Belastungen absetzbar
Dazu gehören die Kosten für das Bestattungsinstitut, die Kosten für die erforderlichen Urkunden sowie die Kosten für ein Grabmal.
Wo muss man Beerdigungskosten in der Steuererklärung eintragen?
Beerdigung Kosten absetzen: Einzutragen sind diese Kosten im Hauptvordruck/Mantelboden der Steuererklärung.
Dort ist an der 3. Stelle der Punkt „Außerordentliche oder außergewöhnliche Belastungen“ angegeben und dort müssen die oben erwähnten Kosten eingetragen werden.
Auf was muss man achten, wenn man die Kosten einer Beerdigung absetzen will?
Beerdigung Kosten absetzen: Grundsätzlich können solche Kosten, die zu den Nachlassverbindlichkeiten gehören, als außergewöhnliche Belastungen, steuerlich abgesetzt werden.
Dazu gehören zum Beispiel die Beerdigungskosten (also Rechnungen vom Bestattungsunternehmen, die Kosten für das Krematorium und die Friedhofskosten sowie die Kosten vom Steinmetz).
Die Nachlassverbindlichkeiten sind Schulden, die der Verstorbene durch seinen Todesfall verursacht. Ebenfalls fallen auch alle Kosten darunter, die um die Beerdigung herum und durch den Antritt eines Erbes anfallen.
Hierzu gehören außer den oben erwähnten Punkten auch die Kosten für die Beantragung von Urkunden, die Kosten für die Testamentseröffnung sowie die Kosten für Notar und Gericht sowie die Kosten für einen Steuerberater, welcher dann die Erbschaftsteuererklärung anfertigt.
Steuerlich nicht absetzbar sind Bewirtungskosten der Trauergäste (also der sogenannte Leichenschmaus), die Kosten für die Anschaffung für eine Trauerkleidung, die Kosten für eine besondere aufwendige Grabstätte sowie die Reisekosten in Zusammenhang der Beerdigung.
Wer muss für die Kosten einer Beerdigung aufkommen?
Beerdigung Kosten absetzen: In erster Linie tragen die Kosten für die Beerdigung die Erben und zwar als Gegenleistung, dass sie den Nachlass erben.
Dabei kann es vorkommen, dass ein einzelner Erbe oder eine einzelne Erbin den gesamten Betrag für die Beerdigung übernehmen muss. Dieser oder diese hat dann aber auch die Möglichkeit, die ebenfalls auf die an der Erbschaft beteiligten weiteren Personen anteilig diese Kosten zu verteilen.
Wenn die Kosten von den Erben nicht eingefordert werden können oder auch kein Vermögen bei der verstorbenen Person vorhanden ist, zahlt hier der Unterhaltsverpflichtete. Dieser muss dann für die Beerdigungskosten aufkommen, sollten alle Erben das Erbe ausgeschlagen haben.
Wenn keine unterhaltspflichtigen Personen vorhanden sind, so sind hier die Angehörigen in der Kostenübernahmepflicht.
Was ist mit den Grabpflegekosten?
Aufgrund eines Gerichtsurteils von einem niedersächsischen Finanzgericht aus dem Jahr 2009 ist entschieden worden, dass die Grabpflege nicht als haushaltsnahe Dienstleistung einzustufen ist. (Urteilsgrundlage Aktenzeichen 4 K 12315/06).
Dabei gibt es auch Menschen, die bereits zu Lebzeiten Geld auf ein Grabpflegekonto einzahlen. Hierbei handelt es sich um ein Sparbuch oder um einen Ratensparplan verbunden mit einem Grabpflegevertrag bei einer Friedhofsgärtnerei.
Vom Finanzamt wird ein solches Konto ab dem Todestag des Anlegers als sonstiges Zweckvermögen angesehen. Über dieses Geld dürfen die Erben nicht frei verfügen, weil ein solcher Grabpflegevertrag sowie der Sparvertrag nicht widerrufen werden kann.
Fazit zu Beerdigung Kosten absetzen
Beerdigung Kosten absetzen: Grundsätzlich können Bestattungskosten von den kostentragungspflichtigen Personen steuerlich abgesetzt werden. Diese Kosten werden dann in der Rubrik „Außergewöhnliche Belastungen“ eingetragen.