Checkliste für Erbschaft

Checkliste für Erbschaft

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Bestattungsplanung

Was ist eine Erbschaft?

Eine Erbschaft ist eine Hinterlassenschaft wie Geld, Schmuck, Gemälde oder Immobilien. Im deutschen Erbrecht wird mit einer Erbschaft das komplette Vermögen einer verstorbenen Person. Hierbei handelt es sich um den Erblasser. Die Bezeichnung Vermögen ist sehr weitläufig. Eine Erbschaft ist nicht unbedingt immer etwas Positives. Es kann sich bei einem Vermögen auch um Verbindlichkeiten gegenüber Dritten handeln. Im BGB wird gesetzlich festgehalten, dass ein Erbe beim Annehmen einer Erbschaft auch für die Schulden des Erblassers in Haftung genommen wird.

Sofortmaßnahmen nach dem Tod eines Angehörigen

Wenn ein Angehöriger zu Hause verstorben ist, sollte unverzüglich ein Arzt wie Not- oder Hausarzt verständigt werden. Er muss die Leichenschau vornehmen und den Tod amtlich feststellen. Der Arzt stellt einen Totenschein aus, der den direkten Angehörigen des Verstorbenen übergeben wird. Ist der Hausarzt nicht bekannt oder erreichbar, kann diese Aufgabe auch einem Notarzt übertragen werden. Er kann über die Notrufnummer 112 angefordert werden.

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Totenschein von einem Arzt ausstellen lassen

In den ersten 48 Stunden nach dem Tod eines Angehörigen kommt auf die Hinterbliebenen einiges an Arbeit zu. Trotz der Trauer müssen sie sich um die Ausstellung des Totenscheins und die Meldung bei Freunden und weiteren Familienangehörigen kümmern. Viele Anbieter von Lebensversicherungen fordern für eine Auszahlung der Versicherungssumme eine Mitteilung über den Tod des Versicherungsnehmers innerhalb von 24 bis 48 Stunden. Das bedeutet für die Erben, dass sie schnellstmöglich die wichtigsten Papiere des Verstorbenen sichten müssen. Versicherungen, der Bestatter, der Vermieter und Vertragspartner benötigen für die Regung der Angelegenheiten unter anderem einen Totenschein bzw. eine Sterbeurkunde.

Totenschein beim Standesamt abgeben

Damit der Tod eines Verstorbenen offiziell gemeldet wird, sollte der Totenschein so schnell wie möglich beim Standesamt vorgelegt werden. Das Amt wird sich so schnell wie möglich um das Ausstellen einer Sterbeurkunde kümmern. Der Totenschein und die Sterbeurkunde gehören zu den wichtigen Dokumenten. Ohne diese Unterlagen darf ein Bestattungsunternehmen keinen Auftrag für eine Beerdigung annehmen.

Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen

Nicht nur die Beerdigung, sondern auch um die Rechte als Erben oder Angehörige geltend zu machen, wird eine Sterbeurkunde benötigt. Sie ist ein offizielles Dokument, die das Ableben eines Menschen bestätigt. Auf der Sterberukunde werden die persönlichen Daten, der Sterbeort und der Todeszeitpunkt bescheinigt. Die Ausstellung dieser Urkunde ist nur nach einem Antrag beim zuständigen Standesamt möglich. Wer keine Zeit oder Kraft hat, diesen Antrag selbst zu stellen, kann diese Aufgabe auch einem Bestatter übertragen. Sollte der Tod eines Verstorbenen in einem Seniorenheim oder Krankenhaus eingetreten sein, kann auch die Einrichtung damit betraut werden, die Sterbeurkunde zu beantragen.

Rund um das Testament

Ein Testament ist der letzte Wille eines Menschen. Es handelt sich hierbei um eine schriftliche Willenserklärung, die das Vermächtnis eines Menschen regelt. Testamente werden dafür benötigt, um die Erbmasse ganz nach dem Wunsch des Verstorbenen zu regeln. Sie sind besonders dann sinnvoll, wenn die Verteilung von der gesetzlichen Erbfolge abweicht. Ansonsten gelten Ehepartner und Kinder automatisch als erbberechtigt.

Vollmachten, Bestattungsverfügungen und Testamente suchen

Wer seine Angelegenheiten rechtzeitig regelt und gut beschriftet in Ordner aufbewahrt, erspart seinen Angehörigen nach dem Ableben viel Arbeit. Sie müssen nach dem Tod Ausschau nach allen Vollmachten, Bestattungsverfügungen und Testamente halten. Hat der Verstorbene bereits zu Lebzeiten seine Beerdigung gut geplant, müssen sich Hinterbliebene nicht die Frage stellen, ob eine Erd-, Feuer- oder Seebestattung gewünscht ist. Viele Menschen haben eine Lebens- oder Sterbeversicherung abgeschlossen, um den Hinterbliebenen finanziell bei der Beerdigung oder für den eigenen Bedarf unter die Arme zu greifen.

Testament beim Nachlassgericht abgeben

Wenn nach dem Tod eines Angehörigen ein Testament gefunden wird, muss es nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch laut §2259 Abs. 1 BGB unverzüglich beim Nachlassgericht eingereicht werden. Es ist immer das Nachlassgericht zuständig, dass sich im Wohnsitz des Verstorbenen befindet.

Versicherungsunterlagen, Sterbegeldversicherung, Bezugsberechtigung

Hat der Verstorbene Versicherungen für den Todesfall wie Sterbegeld- oder Lebensversicherungen abgeschlossen, müssen die Versicherungen schnellstmöglich kontaktiert werden. Die Versicherungen benötigen eine Kopie der Sterbeurkunde. Aus den Verträgen geht hervor, werden Begünstigte der Versicherung ist. Bei der Bezugsberechtigung einer Versicherung handelt es sich um das eingeräumte Recht eines Dritten, im Todes- oder Versicherungsfall vom Versicherer die Auszahlung der vereinbarten Leistung zu fordern. Hierbei muss es sich nicht zwingend um den Erben handeln.

Meldungen bei Rentenversicherung und Krankenversicherung

Nach dem Todesfall müssen die Kranken- und Rentenversicherung des Verstorbenen umgehend informiert werden. Alle Zahlungen werden dadurch umgehend eingestellt. In der Regel ist es so, dass auch die Leichenschau und das Ausstellen des Totenscheins nicht mehr in den Bereich der Krankenkasse fällt. Die Mitgliedschaft endet direkt nach dem Tod des Mitglieds. Die Rentenbehörde wird für den Sterbemonat noch die komplette Rente aufs Konto überweisen. Erst danach erfolgt die Berechnung der Witwen- oder Waisenrenten.

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Bestattungspflicht prüfen

Da eine Bestattung im Allgemeinen sehr teuer ist, sollte sich die Familie zeitnah nach dem Tod eines Angehörigen zusammensetzen, um die Kostenübernahme der Bestattung, Trauerfeier und das Begräbnis zu besprechen. In den meisten Fällen handelt es sich bei den Erben um die nächsten Angehörigen wie Ehepartner, Eltern oder Kinder. Sollte das Erbe an eine außenstehende Person gehen und die Familie nur den Pflichtteil zugeteilt bekommen, sollte der Erbe auch als Gegenleistung die Kosten für das Begräbnis übernehmen. In Deutschland gibt es eine Bestattungspflicht. Es ist aus Seuchenschutzgründen nicht erlaubt, die Asche eines Verstorbenen im eigenen Garten zu verstreuen. Beerdigungsinstitute bieten in der heutigen Zeit aber viele Möglichkeiten, wie See-, Almwiesen- oder Raumfahrt-Bestattungen an, die individuell von den Hinterbliebenen gebucht werden können. Aufwändige Beerdigungen sind dementsprechend teurer als eine klassische Erdbestattung.

Erbe antreten oder es ausschlagen

Ob ein Erbe ausgeschlagen oder angetreten wird, muss jeder Erbe selbst entscheiden. Hat der Verstorbene viele Schulden und offene Verpflichtungen, ist es nicht ratsam, dessen Erbe anzunehmen. Es ist immer sinnvoll, sich vor der Annahme des Erbes darüber zu erkundigen, ob der Verstorbene vermögend oder verschuldet war. Im Nachhinein lässt sich die Entscheidung nicht mehr ändern.

Überschuldung prüfen

Sind in der Wohnung viele offene Rechnungen zu finden oder ein Blick auf die letzten Kontoauszüge des Verstorbenen zeigen, wie vermögend oder verschuldet er war. Es ist bei einem Erbe immer wichtig, dass sich alle Erben erst einmal einen Überblick über den Nachlass verschaffen. Es ist sehr hilfreich, wenn ein Bankkunde regelt, wer nach dem Ableben auf das Konto zugreifen darf. Das ist mit einer Kontovollmacht mit dem Hinweis „über den Tod hinaus“ und einer Vorsorgevollmacht möglich. Somit hat der Bevollmächtigte nach dem Tod einen Zugriff auf die Konten. Er kann sich einen Überblick über laufende Zahlungen, die Höhe des Vermögens oder der Schulden machen.

Erbe annehmen

Um ein Erbe anzunehmen, müssen erbberichtige Personen einen Erbschein beantragen. Aber Vorsicht: Wer den Erbschein beauftragt, geht automatisch die Annahme der Erbschaft ein. Das bedeutet, dass ein Ausschlagen der Erbschaft nicht mehr möglich ist. Wenn ein notarielles Testament vorliegt, ist ein Erbschein nicht unbedingt notwendig.

Erbschaft ausschlagen

Damit ein Erbe ausgeschlagen werden kann, muss eine Frist von 6 Wochen eingehalten werden. Diese Zeit erscheint recht kurz, wenn man auf den ersten Blick gar nicht weiß, was sich hinter einem Nachlass verbirgt. Das ist besonders dann der Fall, wenn es sich bei dem Verstorbenen um einen entfernten Verwandten handelt. Für die Ausschlagung eines Erbes ist immer das Nachlassgericht am Wohnsitz des Verstorbenen bzw. am eigenen Wohnort zuständig. Über die Postleitzahl des Wohnortes des Verstorbenen lässt sich das zuständige Gericht schnell ermitteln. Auch wenn ein Erbe ausgeschlagen wird, müssen sich Angehörige um die Beerdigung und die Deckung der Kosten kümmern. Nähere Angehörige sind immer in der Bestattungs- und Unterhaltspflicht. Wenn ein Erbe ausgeschlagen wird, tritt ein Domino Effekt in Gang. Schlägt der erste Erbe den Nachlass aus, wandert die Erbschaft zum nächsten Erben. Hierbei kann es sich um die eigenen Kinder handeln. Erst wenn jeder Erbberechtigte offiziell die Erbschaft ausgeschlagen hat, endet die Angelegenheit.

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Erbschein beim Nachlassgericht beantragen

Erbscheine können beim zuständigen Nachlassgericht beantragt werden. Bei Bedarf kann aber auch der Notar mit dieser Aufgabe betraut werden. Dem Gericht muss in der Regel für die Bewilligung des Antrags ein gültiges Testament vorgelegt werden. Für die Beantragung wird ein Personalausweis oder Reisepass, die Sterbeurkunde, das Testament, die Geburts- und Sterbeurkunde aller Erben vorgelegt werden.

Heiratsurkunde und/oder Scheidungsurteil bereitlegen

Damit der Nachlass schneller vor Gericht geregelt werden kann, ist es sinnvoll, die Heiratsurkunde vorzulegen. Auch eine Scheidungsurkunde ist im Erbfall ein wichtiges Dokument. Nur im Ausnahmefall ist es möglich, auf andere Beweismittel zurückzugriefen. Durch eine Scheidungsurkunde wird bescheinigt, dass der Ehepartner aus der Erbfolge ausscheidet. Es sei denn, der Verstorbene hat testamentarisch etwas anderes festgelegt hat.

Behördengänge und Geschäftsverkehr

Nach dem Ableben eines Angehörigen können Behördengänge und ein Geschäftsverkehr nicht verhindert werden. Nicht alle Menschen sind in der Trauerzeit in der Lage, die Aufgabe zu erfüllen. Zu diesem Zweck kann ein Anwalt oder der Bestatter beauftragt werden.

Finanzamt

Das Finanzamt ist eine wichtige Institution, die beim Ableben eines Menschen zeitnah informiert werden sollte. Ein Steuerfall geht beim Ableben eines Menschen nicht an das Finanzamt der Erben. Sie müssen die Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt am Wohnort des Verstorbenen einreichen.

Vollmachten widerrufen

Viele Vollmachten erlischen nach dem Tod eines Menschen. Es sei denn, es wurde der Hinweis hinterlegt, dass die Vollmacht wie beispielsweise eine Bankvollmacht über den Tod hinaus gültig ist. Bei allen anderen Vollmachten ist es wichtig, dass die Erben die Vollmacht widerrufen.

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Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post für den Toten einrichten

Damit wichtige Schreiben nach dem Ableben eines Verwandten nicht verloren gehen, sollte bei der Deutschen Post ein Nachsendeauftrag gestellt werden. Hier kann die Adresse des Erben hinterlegt werden. Alle Schreiben werden von der Post automatisch an die angegebene Adresse weitergeleitet. Ein Nachsendeantrag kann für 6 oder 12 Monate gestellt werden.

Anschreiben nebst Sterbeurkunde für Versicherungen aufsetzen

Damit alle Versicherungen zeitnah vom Tod des Versicherten informiert werden, sollte ein Anschreiben aufgesetzt werden. Der Notar oder Bestatter können beim Aufsetzen des Anschreibens behilflich sein. Allen Versicherungen müssen beim Anschreiben eine Kopie der Sterbeurkunde beigelegt werden.

Mietverhältnis des Verstorbenen kündigen

Das Mietverhältnis erlischt nicht automatisch mit dem Tod des Mieters. Der Erbe ist berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats nach dem Ableben des Mieters außerordentlich zu kündigen. Leben noch weitere Angehörige in der Wohnung, tritt ein Erbe in das Mietverhältnis ein. Das bedeutet, dass nach dem Tod des Mieters kein neuer Mietvertrag geschlossen werden muss. Die Ehefrau oder Kinder können den bestehenden Vertrag weiterhin nutzen. Der Vermieter wird lediglich den Namen des Mieters ändern.

Vereinsmitgliedschaften und Abonnements kündigen

Damit auch Zeitungen, Vereine oder andere Institutionen nicht weiterhin ihre Leistung bieten und monatlich ihren Beitrag fordern, sollten sie ebenfalls zeitnah informiert werden. Alle Abonnements und Vereine können vom Erben unter Vorlage der Sterbeurkunde problemlos gekündigt werden. In vielen Vereinen in Deutschland ist es üblich, dass die Mitgliedschaft nach dem Tod des Mitglieds endet.

Bankkonten und Sparbücher auflösen

Spätestens nach dem dritten Tag nach dem durch einen Haus- oder Notarzt bescheinigten Tod eines Angehörigen sollte die Sterbeurkunde beantragt werden. Wenn keine Bankvollmacht vorliegt, kann ein Bankkonto oder Sparbuch nur aufgelöst werden, wenn die Erbabwicklung erfolgt ist. Erst dann darf ein Hinterbliebener sich darum kümmern, um Daueraufträge zu ändern oder zu löschen. Er darf ab diesen Zeitraum auch überprüfen, ob Kontoabbuchungen gerechtfertigt waren.

Was ist das Prinzip einer Gesamtrechtsnachfolge?

Die Verbindlichkeiten und das Vermögen eines Erblassers werden als ungeteiltes Ganzes auf einen oder mehrere Erben über. Diesbezüglich wird von einer Universalsukzession und Gesamtrechtsnachfolge gesprochen. Ein Erblasser sollte ein Vermächtnis durch ein Testament oder einen Erbvertrag festlegen. Das ist besonders wichtig, wenn einzelne Vermögenswerte bestimmten Personen zugeordnet werden soll. Eine Singularzession und Sondererbfolge ist immer eine Ausnahme vom Grunder der gesamten Rechtsnachfolge. Sie ist ein wichtiger Punkt bei der Unternehmensnachfolge.

Was bedeutet Erbrecht?

Es gibt drei verschiedene Erbrechtstitel. Hierbei handelt es sich um die Berechtigung für eine Erbschaft. Unterschieden wird zwischen Erbvertrag, Testament und die gesetzliche Erbfolge. Durch eine letztwillige Verfügung du einem Testament wird das Erbe ganz nach den Wünschen des Erblassers aufgeteilt. Wichtig ist, dass der Pflichtteil berücksichtigt wird, der Ehepartner, Eltern, Ehegatten oder Kindern zusteht. Der Pflichtteil von Ehepartnern und Kindern liegt bei 50% und von Eltern bei 25%. Das restliche Vermögen kann frei an Dritte verteilt werden.

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