Was ist eine Bestattung?
Bestattung bedeutet, dass eine verstorbene Person, dessen Leichnam oder seine Asche an einen bestimmten Ort untergebracht wird. Bei einer Bestattung heißt es für die Hinterbliebenen immer von einer geliebten Person Abschied zu nehmen. Dies kann oftmals sehr belastend sein und verursacht ein Gefühlschaos. Die Trauer und der Schmerz jedes einzelnen können sehr anstrengend sein und enorm hoch. Die verstorbene Person wird in einem Sarg in die Erde hinabgelassen oder in einer Urne. Aber nichts desto trotzt, muss sich jeder Mensch im Leben damit auseinandersetzen.
Was tun, wenn jemand stirbt?
Nach dem Eintreten des Todes sollte der Angehörige einen Arzt konsultieren. Dieser muss den Totenschein ausfüllen. Der oder die Angehörigen haben noch die Möglichkeit von der verstorbenen Person sich zu verabschieden. Danach muss umgehend ein Bestattungsinstitut benachrichtigt werden, denn der Leichnam muss abgeholt werden. Sollte die verstorbene Person schon im Vorfeld ein bestimmtes Bestattungsinstitut in Betracht gezogen haben und informiert haben, dann muss dieses auch benachrichtigt werden über das Ableben der Person. Des Weiteren müssen die Angehörigen und Freunde und Bekannte der verstorbenen Person benachrichtigt werden. Der Bestatter kommt mit einem Leichenwagen und holt die verstorbene Person ab. Der Leichnam wird dann in die Leichenhalle überführt, zunächst. Im nächsten Schritt müssen zunächst die wichtigsten Unterlagen der verstorbenen Person herausgesucht werden. Dazu gehören der Personalausweis, Heiratsurkunde, wenn die Person verheiratet war und die Geburtsurkunde. Als Nächstes dann Verträge, die der Verstorbene zuvor abgeschlossen hat, dazu zählen, Sterbeversicherung, Lebensversicherungspolice und Testament, wenn dieses vorhanden ist. Auch mit dazu gehören der Organspendeausweis, eine Bestattungsverfügung oder Willenserklärung zum Feuer oder Erdbestattung. Diese ganzen Unterlagen benötigt dann das Bestattungsinstitut. Wenn ein Testament vorhanden ist, dann muss dies beim Nachlassgericht abgegeben werden. In den meisten Fällen übernehmen diese Wege alle das Bestattungsinstitut, dies kann mit dem jeweiligen Bestatter vor Ort alles abgeklärt werden.
Sollte die verstorbene Person noch Haustiere haben, müssen diesen dann anderweitig untergebracht werden, vielleicht in der Familie oder bei Freunden bis alles andere genau geklärt ist. Eventuell Strom und Gas abstellen und direkt auch schon die jeweiligen Zählerstände notieren. Sobald die Sterbeurkunde vom Bestatter übergeben wurde, muss davon jeweils eine Kopie zum Strom und Gasversorger geschickt werden und zugleich die weitere Zufuhr abgemeldet werden. Die jeweilige Hausverwaltung des Verstorbenen unverzüglich benachrichtigen und, wenn ein Festnetzanschluss besteht, auch den Anbieter über das Ableben der Person informieren. Sollte die verstorbene Person noch in einem Arbeitsverhältnis gestanden haben, dann auch den Arbeitgeber darüber benachrichtigen. Nicht zu vergessen ist die Bank, bei dem die verstorbene Person ein Konto hatte. Die Bank benötigt ebenfalls eine Sterbeurkunde, um dann das vorhandene Konto auflösen zu können.
Was sollte man vor der Bestattung tun?
Bevor die eigentliche Bestattung stattfinden kann, müssen zunächst die geforderten Unterlagen beim jeweiligen Bestattungsinstitut abgegeben werden. Ist wird auch direkt dann geklärt mit dem Hinterbliebenen, um welche Art von Bestattung es sich handeln soll. Entweder eine Erdbestattung oder eine Feuerbestattung. Bei einer Erdbestattung wird der Leichnam in einem Sarg aufgebahrt und es kann dann entschieden werden, ob es ein Reihengrab sein soll oder eine Gruft. In den meisten Fällen haben die verstorbenen Personen dieses zu Lebzeiten schon alles schriftlich niedergelegt. Bei einer Feuerbestattung wird der Sarg vorher kremiert und die Asche wird in eine entsprechende Urne gegeben, die zuvor beim Bestattungsinstitut ausgesucht wurde von den Angehörigen.
Bei einer Erdbestattung muss dann im Bestattungsinstitut ein Sarg ausgesucht werden und bei einer Feuerbestattung eine entsprechende passende Urne. Dazu kommt dann noch die Bestattungswäsche oder aber die Alltagskleidung die der verstorbene gerne getragen hat. Das Bestattungsinstitut kümmert sich um alle Formalitäten und Ausrichtung der Trauerfeier. Das Bestattungsinstitut lässt die Trauerkarten drucken und fordert die Sterbeurkunde vom zuständigen Amt an. Wenn gewünscht, wird auch eine Traueranzeige in der jeweiligen Zeitung in Auftrag gegeben. Wenn ein Trauerredner beauftragt wird, dann wird zuvor eine Rede zusammen mit den Angehörigen formuliert. Die Hinterbliebenen haben aber auch selber die Möglichkeit, in der Kirche oder in der Kapelle eine Rede zu halten.
Tief durchatmen
Ein Trauerfall ist immer ein Ereignis der Gefühle.
Zwischendurch sollte man schon mal tief durchatmen, um den Überblick zu behalten und vor allen Dingen sich selbst nicht zu überfordern.
Wichtig ist es dabei auch, mit den Angehörigen und Freunden zu reden, was einen bewegt.
Testament beachten
Sollte ein Testament vorhanden sein, muss dieses unverzüglich beim Nachlassgericht abgegeben werden. Alle Schriftstücke, die einen letzten Willen des Verstorbenen darstellen, müssen nach dem Ableben sofort dem Nachlassgericht übergeben werden. Das Testament selber kann die eigentliche Regelung der Bestattung enthalten. Zuständig dafür ist immer das Nachlassgericht am Wohnort der verstorbenen Person. In den meisten Fällen haben in der heutigen Zeit die Eltern oder generell verheiratete Paare oder Familien die Bestattung wie sie nach dem Ableben stattfinden soll schon abgeklärt. Dadurch ist es dann für die Hinterbliebenen einfacher und leichter, alles für die Beerdigung zu organisieren.
Bestatter beauftragen
Beim Bestatter wird dann auch direkt die Trauerfloristik besprochen, dies ist aber kein muss, denn jeder kann auch selber einen Blumenladen damit beauftragen. Aber in den meisten Fällen wird das direkt im Bestattungsinstitut veranlasst. Das Bestattungsinstitut hat dementsprechende Vorlagen und unterstützt bei der Auswahl der Floristik und der Beschriftung der Schleifen. Nachdem alles für die Trauerfeier ausgesucht wurde, gegebenenfalls Sarg oder Urne und Totenkleidung und Trauerrede, Traueranzeige, Trauerkarten und die Floristik wird der eigentliche Ort der Beisetzung ausgewählt.
Bestattungsart auswählen
Es gibt Reihengräber, wie sie jeder kennt. Die verstorbene Person kommt in einen Sarg und wird dann in die Erde hinabgelassen. Dieses Grab kann selber von den Angehörigen gepflegt werden im Anschluss oder man beauftragt eine Gärtnerei dafür. Dafür wird dann im Jahr eine Gebühr genommen. Das Nutzungsrecht eines Reihengrabes beträgt zwischen 20 und 30 Jahre. Nach der Ruhefrist wird das Reihengrab dann aufgelöst, es kann nicht wieder aufgekauft werden. Ebenfalls kann ein Reihengrab nicht als Familiengrab verwendet werden. Als Familiengrab kann lediglich nur eine Gruft genommen werden. Diese wird dann als Familiengruft bezeichnet und alle Familienangehörigen haben die Möglichkeit nach dem Ableben dort beigesetzt zu werden.
Des Weiteren gibt es dann die Feuerbestattung. Sollte sich der oder die Angehörigen dazu entscheiden oder hat sich der Verstorbene dazu entschieden, dann beauftragt das Bestattungsinstitut vorab das Krematorium. Das Krematorium ist eine Feuerhalle, in der eine Leiche vorab verbrannt wird, um dann die Asche in eine entsprechende Urne zu geben. Dies wird auch als Feuerbestattung bezeichnet und findet vor der Trauerfeier statt. Haben sich die Hinterbliebenen für eine der Varianten entschieden, kann der Bestatter anfangen alles zu organisieren und herzurichten. Das eigentliche Datum, wann die Beisetzung der verstorbenen Person stattfinden soll, wird direkt im Bestattungsinstitut abgeklärt.
Bestattungsort auswählen
Eine Urnenbestattung kann in der heutigen Zeit auch mittlerweile in einem Wald stattfinden. Die Bestattung in freier Natur findet immer mehr Anklang. Ebenfalls kann die Asche ins Meer verstreut werden. Bei einer Erdbestattung allerdings ist der vorgeschriebene Friedhof nur die einzige Möglichkeit, die Beisetzung durchzuführen. Es gibt dann noch die anonyme Bestattung, wenn diese vorab von der verstorbenen Person gewünscht wurde.
Kirche/Trauerredner auswählen
Bevor die eigentliche Beisetzung auf dem Friedhof stattfindet, wird in der Kirche oder direkt in der Friedhofskapelle eine Trauerfeier abgehalten. Dazu kann eine Rede gehalten werden, entweder ein Mitglied aus der Familie darf das übernehmen, oder es kann ein Trauerredner vom Bestattungsinstitut bestellt werden. In dieser Trauerrede werden die wichtigsten Aspekte des verstorbenen Menschen hervorgehoben. Wenn ein Trauerredner beauftragt wird, dann wird zuvor eine Rede zusammen mit den Angehörigen formuliert. Die Hinterbliebenen haben aber auch selber die Möglichkeit, in der Kirche oder in der Kapelle eine Rede zu halten.
Trauerfeier und Leichenschmaus planen
Der Leichenschmaus gehört mit zu einem Ritual nach der Trauerfeier beziehungsweise Beisetzung der verstorbenen Person. Alle Gäste, die bei der Beerdigung anwesend waren, werden, im Anschluss daran zu einem gemeinsamen Mahl eingeladen. Genannt wird dieser Leichenschmaus auch umgangssprachlich Trauerkaffee und ist ein wichtiger Schritt bei der Trauerbewältigung. Der gemeinsame Austausch unter Trauernden ist sehr wichtig und gehört bei der Trauerbewältigung dazu. Der gemeinsame Austausch mit anderen, die auch ebenfalls betroffen sind, ist für jeden sehr wichtig. Für die Trauerfeier wird entweder ein Raum in der Pfarrgemeinde dementsprechend geschmückt und ausgestattet, wenn die Hinterbliebenen es wünschen. Die Angehörigen haben aber auch die Möglichkeit die Trauerfeier im privaten Umfeld im eigenen zu Hause selber zu organisieren im Anschluss nach der Beisetzung.
Trauerfloristik auswählen
Die Trauerfloristik kann entweder von den Angehörigen selber in Auftrag gegeben werden, bei einem Floristen oder aber man kann gemeinsam mit dem Bestattungsinstitut die Trauerfloristik aussuchen. Der Bestatter gibt die Anfertigung der Blumengestecke mit dazugehöriger Schleife direkt in Auftrag. Das Bestattungsinstitut hat dafür zahlreiche Vorlagen parat.
Todesanzeige aufgeben
Direkt beim Bestattungsinstitut kann der Auftrag erteilt werden, dass eine Traueranzeige geschaltet wird in der Zeitung. Als Hinterbliebener kann man dies auch selber direkt bei der Zeitung aufgeben, wenn man möchte, aber so hat man direkt alles unter Dach und Fach beim Bestatter vor Ort. Der jeweilige Text, der in der Zeitung erscheinen soll, wird mit dem zuständigen Bestatter ausgearbeitet und formuliert, bevor dieser der Zeitung übermittelt wird.
Es werden auch die Trauerkarten direkt zum Drucken aufgegeben und zugleich die Sterbeurkunde beim zuständigen Amt angefordert. Dies dauert alles in der Regel etwa zwei Tage, bis die Unterlagen wieder beim Bestatter angekommen sind. Ebenfalls kann im Bestattungsinstitut auch direkt geklärt werden, wo der Leichenschmaus stattfinden soll.
Was sollte man nach der Bestattung tun?
Nach der Bestattung beginnt bei den meisten Menschen erst die Realisierung, dass die geliebte Person nicht mehr anwesend ist. Nach der Beerdigung besteht erst ein mal ein Grabhügel auf dem eigentlichen Grab. Das einzige, was den Grabhügel schmückt, ist die ausgesuchte Floritik. Im Laufe der Wochen setzt sich dieser angehäufte Hügel. Aber in dieser Zeit kann das Grab noch nicht bepflanzt werden. Aber dennoch bleibt es ein Ort der Trauer und der Verbundenheit zugleich.
Steinmetz für Grabeinfassung und Grabstein beauftragen
Solange sich die erde noch setzt kann sich der Angehörige vorweg schon Gedanken machen, um einen passenden Grabstein und dessen Einfassung. Dazu kann man zu einem Steinmetz gehen, der in den meisten Fällen immer in der unmittelbaren Nähe des Friedhofes ist. Dort kann man sich fachmännisch beraten lassen und den Grabstein mit der gewünschten Inschrift anfertigen lassen. Die Einfassung der Grabstelle wird ebenfalls passend zum Stein ausgewählt. Zahlreiche Varianten stehen dafür zur Verfügung. Unterschiedliche Friedhöfe schreiben auch in ihrer Fassung vor, dass eine Einfassung für das Grab gemacht werden muss. Der angefertigte Grabstein wird dann, sobald sich die Erde gesetzt hat und das jeweilige Grab zur Bepflanzung fertig ist, vom Steinmetz eingefasst. Der Termin wird bekannt gegeben und die Angehörigen können dabei sein.
Grab aufräumen und Grabpflege organisieren
Ein gut gepflegtes Grab spiegelt immer wider die enge Verbundenheit mit der verstorbenen Person wieder. Doch was ist bei der ersten Bepflanzung nach der Beisetzung zu beachten? Wann ein Grab bepflanzt werden darf, hängt in erster Linie von der eigentlichen Bestattung ab. Bei einer Sargbeerdigung muss einige Wochen erst gewartet werden, bis die eigentliche Grundbepflanzung erfüllt werden darf. Das liegt daran, dass sich der Erdhügel, mit der Zeit erst setzen muss. Das kann unterschiedlich dauern, aber bis zu drei Monaten sollte man dabei schon berechnen. Urnengräber dürfen sofort danach bepflanzt werden, spätestens dann, wenn die Trauerfloristik verwelkt ist.
Bei der Bepflanzung müssen bestimmte Rahmenbedingungen beachtet werden. Es ist auch immer gut, wenn die Familienmitglieder gemeinsame Entscheidungen diesbezüglich treffen.
Die wichtigsten Aspekte bei der Bepflanzung sind die Jahreszeiten, der Bedarf an Pflege und der Standort. Die jeweilige Bepflanzung sollte zum Standort passen. Darauf geachtet werden sollte, ob das Grab direkt in der Sonne liegt oder eher im Schatten. Die Blumen sollten ebenfalls zu jeder Jahreszeit entsprechend passen und wählen sie am besten die Lieblingsblumen des Verstorbenen. Im Winter kann das Grab mit einem entsprechenden Gesteck sehr schön dekoriert werden und dazu Tannenzweige.
Ganksagubgskarten verschicken
Nach der Beerdigung des geliebten Menschen können die Danksagungskarten angefertigt werden. Dies kann vorab beim Bestattungsinstitut in Auftrag gegeben werden oder man schreibt diese mit seinen Angehörigen selbst. Spätestens vierzig Tage nach der Beisetzung werden und können die Danksagungskarten versendet werden.
Verträge, Mitgliedschaften, Miete, Abos, Strom, Telefon kündigen
Während die Organisation der Trauerfeier läuft, bekommt jeder auch schon vorab die Sterbeurkunde vom Bestattungsinstitut. Bestehende Verträge müssen abgemeldet werden und die Sterbeurkunde muss per Post zu den jeweiligen Instituten hingeschickt werden.
Dazu gehören:
Stromversorger
Gasversorger
Telefon und Handyvertrag
Miete
Sonstige Vereine wie Sportvereine, Kegelverein oder sonstige
Abos wie Zeitschriften zum Beispiel
Versicherungen, Rentenkasse, Krankenkasse, Firma, Behörden, Ämter abmelden
Rentenkasse
Krankenkasse
Arbeitgeber
KFZ-Versicherung
KFZ- Steuern
Girokonto/Sparkonten
Die Rentenkasse und die Krankenkasse übernimmt in den meisten Fällen das Bestattungsinstitut direkt, wenn man es wünscht. Das Gleiche gilt auch für abgeschlossene Versicherungen. Wurde zuvor eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen, muss diese Police im Bestattungsinstitut abgegeben werden. Das Bestattungsinstitut setzt sich mit der zuständigen Versicherung dann in Verbindung zwecks der Auszahlung des Sterbegeldes. Damit werden sämtliche Kosten der Beerdigung beglichen. Ein zuvor vorhandenes Auto muss abgemeldet werden und kann dann verkauft werden. Gegebenenfalls kann bei der Rentenversicherungsanstalt eine Witwenrente beantragt werden. Dabei hilft aber auch direkt das Bestattungsinstitut. Benötigt wird dafür eine vorhandene Heiratsurkunde.
Aktenordner mit relevanten Dokumenten anlegen
Wenn zum Schluss alle Punkte abgearbeitet sind, sollte man sich über die ganzen Unterlagen einen Ordner anlegen. Es kann immer mal vorkommen, dass ein Dokument von einer Versicherung oder einem Amt nachgefordert wird. Dies geschieht zum Beispiel bei Mitgliedschaften. Der Verein möchte dann eine Mitgliedschaftsbescheinigung haben, damit nachgewiesen werden kann, dass die verstorbene Person Mitglied war und von wann. Dies wird meistens gefordert, wenn es um Geldbeträge geht, die ausbezahlt werden müssen oder sollen.
Wohnung kündigen und entrümpeln
Die Wohnung muss vom Angehörigen gekündigt werden. Ebenfalls muss die komplette Wohnungseinrichtung, der verstorbenen Person komplett entrümpelt werden von den Hinterbliebenen. Dazu kann man eine Firma beauftragen oder gemeinnützige Organisationen oder man veranlasst es mit den Angehörigen selber. Der Vermieter gibt dafür eine bestimmte Frist, wann die Wohnung dann geräumt sein muss und die Abnahme stattfinden kann.
Erbschein beim Nachlassgericht beantragen
Beim zuständigen Nachlassgericht kann ein Antrag auf ein Erbschein gestellt werden. Der Erbschein bescheinigt schriftlich, wer der Erbe sein wird und beziehungsweise ist. Mit dem ausgefüllten Antrag nimmt die Person das Erbe auch direkt an. Ebenfalls übernimmt der Erbe auch die vorhandenen Schulden der verstorbenen Person an. Im Erbschein selber stehen alle begünstigten Personen schriftlich drin. Banken zum Beispiel können einen Erbschein fordern und das Grundbuchamt ebenfalls.
Fazit
Eine Beerdigung zu organisieren ist sehr kraft-aufreibend und durch den Verlust einer geliebten Person sehr anstrengend und gefühlsmäßig sehr schwer. Aber bei einer optimalen Unterstützung der Angehörigen und des jeweiligen Bestattungsinstitutes bekommt das jeder Hinterbliebene ohne Probleme in den Griff. Ein sehr wichtiger Punkt im Anschluss daran ist die Trauerbewältigung, die innerhalb einer Familie oder sonstigen Freunden und Bekannten unbedingt stattfinden muss. Die Zeit heilt dabei alle Wunden, wie jeder weiß.