Checkliste für Todesfall-Vorsorge

Checkliste für Todesfall-Vorsorge

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Bestattungsplanung

Was ist ein Todesfall?

Was ein Todesfall ist und was ein Todesfall für die Angehörigen bedeutet, weiß jeder erwachsene Bürger. Juristisch ausgedrückt, ist der Todesfall der Eintritt des Todes; die Gründe hierfür sind unterschiedlich. Andere Bezeichnungen sind Sterbefall, Trauerfall oder auch recht selten Erbfall. Der Tod wird mit der amtlichen Totenbescheinigung dokumentiert.

Warum sollte man für den eigenen Tod vorsorgen?

Die Vorsorge für den eigenen Tod ist immens wichtig. Die Vorsorge besteht teilweise aus Verfügungen o. ä. Die Patientenverfügung enthält die Entscheidung, ob lebenserhaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen, wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist, selbst zu entscheiden. Die Vorsorgevollmacht überlässt den Angehörigen die Verwaltung der Bankkonten, Verträge usw. Zur Vorsorge gehört auch das Testament, der Verbraucher kennt dieses Dokument. Es ist letztendlich jedoch wichtig, grundsätzlich Vorsorge für den Todesfall zu treffen zum Vorteil der Hinterbliebenen.

Bestattungsplanung

Die Bestattung, das heißt die Kosten dafür, ist selbstverständlich ebenfalls zu berücksichtigen. Die spezielle Bestattungsvorsorge entlastet die Angehörigen finanziell im Falle des Todes.

Die Vorsorge emotioneller Art ist ebenso wichtig. Hier handelt es sich um Informationen, die stellenweise schriftlich zu hinterlegen sind:
• Aufstellung des Vermögens und Verbindlichkeiten,
• Testament,
• Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht,
• mit den Angehörigen über den eigenen Tod sprechen, wovor sich viele Menschen scheuen,
• benennen, wer eine Vollmacht hat oder bekommt,
• wie ist es mit der Organspende,
• wichtige Dokumente im Notfallkoffer aufbewahren, mitteilen, wo sich der Koffer befindet,
• Wünsche für die Bestattung aufschreiben,
• eventuell Teile des Vermögens vor dem Tod verschenken.

Welche Dokumente sind für die organisatorische Vorsorge wichtig?

Die Vorsorge findet nicht nur in Gedanken statt, sondern Dokumente beweisen und bestätigen die getroffene Vorsorge. Die nachfolgend aufgeführten Dokumente sind relevant, in den nächsten Abschnitten werden diese ausführlicher erklärt:
• Bestattungsverfügung,
• Testament,
• Betreuungsverfügung,
• Patientenverfügung,
• Vorsorgevollmacht,
• Bankvollmacht,
• Sorgerechtsverfügung,
• Organspendeausweis.

Bestattungsverfügung

Diese Verfügung ist relevant, denn viele Menschen sind bereit, schon zu Lebzeiten für ihre eigene Beerdigung zu sorgen und zu planen. Die Angehörigen richten sich nach den dokumentarisch festgelegten Punkten, wie die Bestattungsart, ob Erd- oder Feuerbestattung. Die Gestaltung der Trauerfeier gehört ebenfalls zu diesem Bereich. Eventuell ist ein bestimmtes Bestattungsinstitut gewünscht. Die Bestattungsverfügung hat nichts mit einer Sterbegeldversicherung oder einem speziellen Bestattungsvorsorgetreuhandvertrag zu tun. Die Bestattungsverfügung ist ausschließlich eine Willenserklärung, die sich auf den Ablauf der eigenen Beerdigung bezieht.

Testament

Das Testament ist juristisch gesehen die letztwillige Verfügung und bindend. Es kann handschriftlich verfasst und notariell beglaubigt sein. Wichtig sind der Ort, das Ausstelldatum des Testaments und die Unterschrift des Verfassers. Fehlen diese Angaben, ist das Dokument ungültig.

Ein Muster für ein Testament gibt es nicht, das Verfassen obliegt dem Schreiber. Es ist sinnvoll, das handgeschriebene Testament beim Amtsgericht, anders ausgedrückt beim Nachlassgericht, zu hinterlegen. Zu Hause kann es übersehen werden, in einigen Fällen wissen die Angehörigen nicht, ob überhaupt ein Testament existiert. Das Testament sollte daher ein Rechtsanwalt oder Notar aufbewahren oder es bleibt beim Nachlassgericht. Das vom Notar beurkundete Dokument ist rechtlich unanfechtbar und befindet sich grundsätzlich in amtlicher Verwahrung.

Die Verfügung einer Testamentsvollstreckung sollte sich jede Person überlegen. Mit dieser Verfügung wird der letzte Wille ausgeführt. Sollten Stiftungen bedacht oder irgendwelche Wertsachen bestimmten Personen gegeben werden, ist die Testamentsvollstreckung sinnvoll. Streit bezüglich der Verteilung des Erbes zwischen nahen Verwandten und entfernten Angehörigen ist häufig Ursache einer jahrelangen Verfeindung.

Eine Alternative ist das gemeinschaftliche Testament, bekannt als das Berliner Testament, welches auch nur gemeinschaftlich aufgesetzt werden kann. Etwaige Änderungen sind nur gemeinschaftlich zugelassen. Dieses Testament ist ungültig bei Ehescheidungen oder der Aufhebung einer Lebensgemeinschaft.

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Betreuungsverfügung

Diese Verfügung wird rechtskräftig, wenn diejenige Person nicht mehr in der Lage ist, selbst Entscheidungen zu treffen. Gründe könnten hierfür ein Unfall, ein Schlaganfall, eine andere schwere Krankheit oder eine Demenzerkrankung sein. In dieser Verfügung ist aufgeführt, wer die Betreuung übernehmen soll, wenn diese notwendig sein sollte.

Zahlreiche Wünsche und Voraussetzungen sind in dieser Betreuungsverfügung verankert. Der Aufenthaltsort der Pflegeperson kann festgelegt werden, ebenso die Verweigerung bestimmter medizinischer Behandlungen und Therapien. Beispielsweise wünscht der Nutzer der Verfügung, dass keine Magensonde zur Anwendung gelangt. Darüber hinaus kann festgelegt werden, ob und welche Verwandten zu welchen Anlässen Geschenke bekommen, wie Weihnachten, Ostern, Geburtstage usw. Der Betreuer muss sich streng nach dieser Verfügung richten.

Im Zweifelsfall entscheidet das Betreuungsgericht.

Die Vorteile dieser Verfügung sind dahingehend, dass die Wünsche des Ausstellers ausnahmslos zu erfüllen sind. Auch wenn das Gericht eine Betreuung wählt, wird vom Gericht überprüft, ob die Anforderungen des Ausstellers eingehalten werden. Wenn keine Verfügung vorhanden ist, gilt die Empfehlung des Gerichts. Die Betreuungsverfügung ist nur rechtskräftig, wenn der Aussteller voll geschäftsfähig ist. Sollte der Aussteller nur noch teilweise geschäftsfähig sein, kommt es häufig zu Streitereien. Es ist ratsam, diese Verfügung schnellstmöglich zu veranlassen, bevor der Verdacht auftritt, dass der Nutzer der Verfügung nicht mehr hundertprozentig entscheidungsfähig war.

Patientenverfügung

In der Patientenverfügung wird festgelegt, ob der Aussteller lebenserhaltende Maßnahmen wünscht oder nicht. Die Angaben in der Verfügung müssen klar und transparent aufgeführt sein. Allgemeine Ausdrücke und Wunschbezeugungen sind nicht gültig. Es reicht nicht, nur mitzuteilen, dass keine Maßnahmen zur Lebenserhaltung eingesetzt werden sollen, wenn bestimmte Situationen gegeben sind. Es ist ratsam, diese Verfügung mit fachlicher Hilfe aufzusetzen.

Bestattungsplanung

In der Verfügung wird explizit dokumentiert, welche medizinischen Maßnahmen strikt abgelehnt werden im Falle, dass der Patient nicht mehr in der Lage ist, sich verständlich zu machen.

Verbraucherzentralen raten, den Rat des Arztes, beispielsweise des Hausarztes, einzuholen, um diese Verfügung individuell auf den Aussteller bezogen, aufzusetzen. Das Ziel der Verfügung ist, dass der Wille des Patienten durchgesetzt wird. Die Verfügung muss nicht zwingend notariell beglaubigt sein.

Vorsorgevollmacht

In dieser Vollmacht bestimmt der Aussteller selbst, welche Entscheidungen im Ernstfall zu treffen sind. Der bevollmächtigte Vertreter trifft wichtige Entscheidungen, wenn der Aussteller der Vorsorgevollmacht nicht mehr in der Lage ist, eigene Entscheidungen zu treffen. Die bevollmächtigte Person muss absolut vertrauenswürdig, ehrlich und verlässlich sein. In der Vorsorgevollmacht sind ausnahmslos Personen aufgeführt, die des Vertrauens würdig sind.

Wenn der Aussteller solche Personen nicht kennt oder vertraut, wird er auch keine Vorsorgevollmacht ausstellen lassen. Mit der Vollmacht werden Befugnisse erteilt, die viele Bereiche umfassen. Digitale Daten, Bankdaten und gesundheitliche Daten sind dem Bevollmächtigten geläufig. Daher ist gut zu überlegen, wer in dieser Vollmacht aufgeführt ist.

Bankvollmacht

Die Bankvollmacht ist juristisch ausgedrückt, eine schriftliche Anordnung des Kontoinhabers, einer dritten Person den Zugriff auf das oder die Konten zu erlauben. Es kann durchaus der Ehepartner, das Kind oder ein guter Freund sein. Leider gibt es Menschen, die eine Vollmacht zu ihren Gunsten nutzen. Der Bevollmächtigte soll eigentlich nur das Geld abheben, aber nicht behalten und selbst ausgeben.

Bestattungsplanung

Der Bevollmächtigte muss sich in einigen Banken oder Sparkassen mit Personalausweis vorstellen, was durchaus nachvollziehbar ist. Was darf nun eigentlich der Bevollmächtigte nicht?
• Konten im Namen des Ausstellers eröffnen,
• Konten kündigen oder auf den eigenen Namen eröffnen,
• Kreditverträge abschließen bzw. bestehende Verträge ändern.
• Debitkarten beantragen,
• ein Schließfach einrichten.
Positiv ist, dass hier genau unterschieden wird, wer Kontoinhaber und Bevollmächtigter ist.

In der Presse gab und gibt es jedoch viele Berichte, dass ältere und behinderte Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, den Weg zur Bank zu bewältigen, die Bankvollmacht ausstellen. Auch wenn der Bevollmächtigte nicht automatisch alle Rechte hat, kann er dem Kontoinhaber erheblichen Schaden zufügen, indem mehr Geld abgehoben wird als vom Kontoinhaber gewünscht. Leider ist in vielen Fällen Missbrauch zu beklagen.

Die Direktbank ist für diese Zwecke natürlich sehr praktisch. Der Kontoinhaber muss keine Bankvollmacht ausstellen, er gibt die digitalen Daten an die betreffende Person weiter, der einfache Weg, der allerdings auch risikoreicher ist.

Sorgerechtsverfügung

In dieser Verfügung ist die Übertragung des Sorgerechts für das minderjährige Kind oder die Kinder im Todesfall festgelegt. Bei schwerer Erkrankung, die auf die Entscheidungsgewalt des Kranken Einfluss hat, ist diese Verfügung ebenfalls anwendbar. Die rechtliche Absicherung minderjähriger Kinder ist gewährleistet.

Wenn bei einem Unfall beide Eltern sterben, geht das Sorgerecht nicht automatisch an die Angehörigen über, wenn eine Sorgerechtsverfügung besteht. Es ist festgelegt, wer das Sorgerecht ausüben darf und welche Personen keinesfalls dafür geeignet sind.

Was ist zu beachten, für den oder die Aussteller. Der ernannte Vormund sollte nicht zu alt sein, um die Vormundschaft bis zur Volljährigkeit des oder der Kinder ausüben zu können. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass Geschwister möglichst nicht getrennt aufwachsen. Zu Lebzeiten können die Eltern bestimmen, wer das Sorgerecht für die Kinder im Todesfall bekommt. Es ist sinnvoll, die Verfügung in bestimmten Zeitabständen zu aktualisieren. Den potenziellen Vormund können auch Unfälle und Krankheiten treffen, sodass Änderungen notwendig sind.

Laut Gesetz dürfen Kinder ab 14 Jahren mitbestimmen bzw. sie haben ein Mitspracherecht, was den Vormund angeht.

Der Organspendeausweis

Der Organspendeausweis ist ein viel umstrittenes Thema. Der Ausweis enthält die schriftliche Willenserklärung im Falle des Todes. Die ausstellende Person bestätigt in diesem Ausweis, dass sie bereit ist, ihre Organe oder einige zu spenden.

Die Ängste der Bürger beruhen darauf, ob der Tod wirklich schon eingetreten ist, wenn die Organe entnommen werden. Kann ein Atemaussetzer dazu führen, vorzeitig die Organe zu entfernen? Diese Ängste bestehen und sind nicht einfach wegzuwischen.

Den Leuten wird erklärt, worum es geht und dass natürlich auf den Tod gewartet wird, bevor die Organe entnommen werden. Trotz allem sind viele Bürger verunsichert und nicht davon überzeugt, einen Organspendeausweis besitzen zu wollen.

Bestattungsplanung

Der Bedarf an Spenderorganen ist logischerweise sehr hoch, von der Logik her sind Organe frisch Verstorbener geeignet, lebenden Menschen eine weitere Chance zum Weiterleben zu ermöglichen. Die Meinungen gehen hier auseinander. Letztendlich wird unser Körper zu Staub und Erde, unabhängig von den Organen. Wer sich für eine Feuerbestattung entscheidet, weiß, dass der Körper verbrannt wird. Die Organe könnten jedoch „gerettet“ werden und für viele Menschen eine Hilfe sein. Jeder Verbraucher kann gewiss sein, lebendigen Menschen wurden noch niemals Organe entnommen.

Wie sichert man seine Angehörigen im Falle des eigenen Todes ab?

Eine Lebensversicherung ist ein Vorschlag, der durchaus in der heutigen Zeit überzeugt. Nachstehend sind die wichtigsten Eckpunkte mit Erklärungen dargestellt:
• Sterbeversicherung,
• Risikolebensversicherung,
• Festlegung des Erbes,
• Erbschaftssteuer,
• Bestattung selbst planen,
• Treuhandkonto.
Die Absicherung geschieht auf unterschiedliche Weise, jedoch mit dem Ziel, dass es der Familie an nichts fehlt, wenn zum Beispiel der Hauptverdiener verstirbt.

Sterbeversicherung

Was genau eine Sterbeversicherung ist, wissen nicht alle Verbraucher. Die Versicherungsgesellschaft zahlt ein Sterbegeld an die Hinterbliebenen mit dem Ziel, dass aufgrund der Beerdigung kein finanzieller Engpass für die Familie entsteht. Die Grabpflege und Friedhofsgebühren schlagen ebenfalls zu Buche. Die Laufzeit der Versicherung beträgt in der Regel 10 bis maximal 15 Jahre. Die geschätzten Bestattungskosten sind hoch, sodass eine Sterbeversicherung durchaus Sinn hat:
• Erdbestattung kann bis zu 8.000 Euro betragen,
• die Feuerbestattung beträgt ca. 6.000 Euro,
• die Seebestattung 4.000 Euro,
• die Waldbestattung 4.000 Euro.

Risikolebensversicherung

Die Versicherungsgesellschaft zahlt die vereinbarte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen aus. Wer beispielsweise zu Lebzeiten eine Immobilie erwarb und stirbt, bevor diese bezahlt ist, rettet mit einer Risikolebensversicherung die Familie vor gravierenden finanziellen Problemen. Die Immobilie wird in diesem Fall von der Versicherung weiterbezahlt. Diese Versicherung ist optimal für Familien mit Kindern, Paare in Lebensgemeinschaften, sowie auch Geschäftspartner und Unternehmer.

Kurz zusammengefasst, wer Kredite laufen hat für Immobilien, Grundstücke o. ä. ist mit einer Risikolebensversicherung bestens abgesichert. Selbstständige schließen bevorzugt die Risikolebensversicherung ab.

Erbe festlegen

Wie ist das Erbe festzulegen? Jeder Bürger kann mit einem Testament oder einem speziellen Erbvertrag darüber bestimmen, wer erben soll und auch wie viel. Es gibt ja auch Menschen in der Verwandtschaft, die nichts vom Erbe bekommen sollen. Wenn kein derartiger Wunsch schriftlich verfasst oder Verfügung vorliegt, wird das Erbe laut gesetzlicher Erbfolge verteilt.

Es bleibt dem Erblasser überlassen, mit seinem Nachlass zu verfahren, wie er gern will. Viele Leute spenden ihr Erbe Stiftungen, dem Tierschutzverein, Krebsforschungen usw. Sollte der Erblasser darauf bestehen, dass der gesetzliche Erbe nichts bekommt, hat dieser jedoch grundsätzlich Anspruch auf den Pflichtteil. Eine Enterbung ist nur dann möglich, wenn die betreffende Person ein Verbrechen beging oder wegen schwerwiegenden Fehlverhaltens als erbberechtigt ausgeschlossen werden kann.

Einige Bedingungen sind jedoch dem Gesetz nach nicht akzeptabel. In Frankfurt gab es einen Fall, der Erblasser stellte die Bedingung im Testament, dass der Enkel nur sein Erbe antreten kann, wenn er sich scheiden lässt. Diese Bedingung ist vom Gesetz her nicht nachvollziehbar. Das Gericht akzeptiert keine diesbezügliche Voraussetzung.

Es gibt jedoch akzeptable Gründe, die anerkannt werden. Das Erbe darf der Enkel erst nach seinem 18. Geburtstag antreten, dieser Punkt ist nachvollziehbar. Die Bedingung ist ebenfalls akzeptabel, dass der Sohn das Erbe nur nutzen darf, wenn er die Pflege der überlebenden Ehefrau, es kann die Mutter sein oder die zweite oder dritte Ehefrau des Erblassers, übernimmt. Die Immobilie aus der Erbmasse wird an den Sohn oder Enkel nur vergeben, wenn die Mutter bis Lebensende in der Immobilie wohnen bleibt.

Erbschaftssteuer beachten

Die Erbschaftssteuer ist ein heikles Kapitel, die Bürger ärgern sich über diese Steuer. Jeder, der erbt, muss Steuern zahlen. Allerdings gibt es Freibeträge, die Steuern fallen erst nach Abzug der Freibeträge an. Zwei Faktoren beeinflussen die Höhe der Erbschaftssteuer, der Grad der Verwandtschaft und die Höhe des Erbes.

Viele Leute beschäftigen sich mit der sogenannten Schenkung, mit anderen Worten das vorhandene Vermögen wird zu Lebzeiten an die Erben oder anderen Personen übertragen. Auch hier ist das Finanzamt auf dem Plan, dieses Mal geht es um die Schenkungssteuer. Wer also große Geschenke, wie eine Immobilie oder ein Grundstück ohne Gegenleistung bekommt, muss eine Schenkungssteuer bezahlen.

Bei Schenkungen werden die Freibeträge berechnet, die jedes Jahr fällig sind. Die Schenkung steht im Wert der Freibeträge, sodass die Steuern wesentlich niedriger sind. Hier kommt die 10-Jahres-Regel in Anwendung.

Eigene Bestattung selbst planen

Die eigene Bestattung planen, hört sich nicht gerade trostvoll an. Allerdings müssen manche Dinge im Leben erledigt werden, die unangenehm, aber notwendig sind. Für die Person, die ihre Beerdigung plant, ist es tröstlich zu wissen, dass den Angehörigen Mühe und Stress erspart werden. Es gibt manche Details und Formalitäten zu erledigen, mit denen die Angehörigen im Zeichen der Trauer überfordert sind.

Vorerst ist die Bestattungsart wichtig, Erd- oder Feuerbestattung. Ist eine Wald- oder Seebestattung gewünscht, diese Entscheidung wird bei der eigenen Planung bereits getroffen. Welcher Sarg, welche Urne ist angemessen? Weiterhin ist der Grabstein wählbar, die auf der Beerdigung zu spielende Musik und die Trauerrede.

Unerwünschte Trauergäste sind namentlich aufzuführen. Leute, die dem Erblasser unsympathisch sind, müssen nicht unbedingt auf der Beerdigung anwesend sein. Welche Totenkleidung ist gewünscht?

Treuhandkonto

Das Treuhandkonto wird häufig für die eigene Bestattung angelegt. Ein Treuhandkonto bedeutet, dass ein Treuhänder das auf dem Konto befindliche Vermögen verwaltet. Der Treuhänder hat Zugriff auf das Konto, jedoch keine dritte Person. Das Vermögen auf dem Konto ist zweckgebunden und für die eigene Bestattung vorgesehen. Bei Eintritt des Todes zahlt der Treuhänder das angesparte Geld an den Bestatter aus, um das zweckgebundene Geld dem richtigen Empfänger zukommen zu lassen.

Wer also seiner Familie nicht so ganz traut, bzw. einigen Familienmitgliedern, eröffnet ein Treuhandkonto.

Wie geht man mit dem digitalen Nachlass um?

Nicht jeder Bürger macht sich Gedanken darum, was mit seinem digitalen Nachlass geschieht. Der digitale Nachlass ist der Sammelbegriff aller Daten des Verstorbenen. Es ist ein komplexer Bereich und daher wichtig, dass Angehörige Zugriff auf Benutzernamen und Passwörter haben. Facebook versetzt Konten Verstorbener in den „Gedenkzustand“. Auch in diesem Bereich ist es ratsam, zu Lebzeiten festzulegen, wer für das digitale Erbe zuständig ist. Die Übersicht aller Accounts ist notwendig, und zwar mit Benutzernamen und Passwörtern.

Außerdem ist zu bestimmen, was mit den Endgeräten geschehen soll, dem PC, dem Tablet, dem Laptop usw. Diese Vollmacht ist mit Datum und Unterschrift gültig und sollte einer Vertrauensperson gegeben werden. Die Erben beschäftigen sich mit den digitalen Nachlässen. Einige Unternehmen bieten die Regelung des digitalen Nachlasses an, ebenso wie auch einige Bestatter diese Aufgabe übernehmen.

Übersicht der Online-Aktivitäten

Es ist sinnvoll, wenn wie erwähnt eine Liste der Online-Accounts besteht. Wenn dies nicht der Fall ist, sollte zumindest die E-Mail-Adresse bekannt sein. Dank der E-Mail-Adresse können viele Querverbindungen auf digitalen Nachlass hinweisen. Laufende Verträge sind eventuell noch aktiv oder Abos. Den Anbietern ist nicht bekannt, dass der Auftraggeber verstorben ist. Die meisten Daten befinden sich in:
• E-Mail-Diensten,
• sozialen Medien,
• Messenger,
• Cloud-Diensten,
• Einkaufskonten,
• Streaming Abos.

Vollmacht für die digitalen Konten

Auch hier ist eine Vollmacht der digitalen Konnten zu erstellen. Die Vollmacht ist mit einem Datum ausgestattet und unterschrieben. Sie gilt im wahrsten Sinne des Wortes über den Tod hinaus. Diese Vollmacht wird zu Lebzeiten einer Vertrauensperson anvertraut. Der digitale Nachlass wird bestens geregelt. Wo sich die Accountliste befindet, weiß diese Person. Die Liste ist stets zu aktualisieren.

Nachlassverwaltung in den sozialen Medien

Die bekannten, populären sozialen Medien präsentieren unterschiedliche Wege, um den digitalen Nachlass ordnungsgemäß zu bearbeiten. Die Webseiten oder der Klick zum Kundensupport führen den Nutzer auf die jeweiligen richtigen Seiten. Instagram versetzt das Konto des Verstorbenen ebenfalls in den Gedenkzustand, wie Facebook. WhatsApp hingegen löscht nach 120 Tagen Nichtbenutzung den Account.

Sonstige Fragen

Was ist für die Angehörigen in erster Linie relevant?

Die wichtigsten Unterlagen wie das Testament, Versicherungsverträge und Konten sind zu suchen. Existiert eine Lebens-, Unfall oder auch Sterbegeldversicherung? Diese Versicherungsgesellschaften müssen zeitnah über den Todesfall informiert werden. Das Bestattungsunternehmen wird beauftragt, die Sterbeurkunde ausgestellt. Was ist zu kündigen?

Wie erledigt man diese Aufgaben rasch und kompetent?

Dank der Checkliste sind die Aufgaben genau definiert, die unverzüglich erledigt werden müssen. Die Verständigung der Erben untereinander ist wichtig, wer was erledigt.

Muss die Krankenkasse informiert werden?

Ja, das sollten die Hinterbliebenen erledigen. Die Versicherungskarte wird an die Krankenkasse zurückgegeben.

Welche Arbeiten können später durchgeführt werden?

Laufende Versicherungen können auch nach zwei Wochen gekündigt werden, ebenso Abos für Zeitungen, Fitness-Clubs usw. Es ist sinnvoll, die Kontoauszüge durchzuschauen, ob Abbuchungen erscheinen. Die entsprechenden Anbieter werden informiert, die Sparkassen oder Banken angeschrieben. Es sind eventuell noch Konten aktiv, von denen die Angehörigen nichts wissen.

Fazit

Die Checkliste für den Todesfall ist ziemlich umfangreich, was eigentlich dem Verbraucher gar nicht bewusst ist. Viele Punkte und Bereiche sind zu berücksichtigen. Vom Vermögen bis zum digitalen Erbe sorgen zahlreiche Maßnahmen und Vorkehrungen für Ordnung. Dem Verbraucher sind diese teilweise sogar fremd, wie das Treuhandkonto für Bestattungen, der digitale Nachlass und die Planung der eigenen Beerdigung. Wer denkt an eine Sorgerechtsverfügung, obwohl auch beide Eltern kurz nacheinander oder gemeinsam sterben können. Überraschungen sind in diesem Bereich nicht angenehm, sodass es sinnvoll ist, sich mit der Checkliste intensiv zu beschäftigen.

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