Bestattungsinstitut Gießen: Was ist das?
Bestattungsinstitut Gießen: Nach einem Sterbefall ist das Bestattungsinstitut die erste Anlaufstelle für Angehörige. Durch die Bestattung oder auch Beerdigung genannt, findet der Leichnam die letzte Ruhestätte an einem bestimmten Ort.
Des Weiteren übernimmt das Bestattungsinstitut die Vorbereitungen des Leichnams, die schriftlichen Angelegenheiten und die Beisetzung im Auftrage der Hinterbliebenen durch.
Auch Behördengänge werden von einem Bestattungsinstitut durchgeführt, damit die Hinterbliebenen in Ruhe trauern können. In welchem Umfang sich das Beerdigungsinstitut um alle Aufgaben kümmert, hängt immer davon ab, welche Aufträge die Hinterbliebenen geben.
Der Bestatter selber übt einen Dienstleistungsberuf aus und das Aufgabengebiet ist daher sehr vielfältig. Seit dem Jahre 2003 ist der Beruf Bestatter ein anerkannter Lehrberuf.
Warum gibt es Bestattungsinstitute?
Bestattungsinstitut Gießen: Es gibt Bestattungsinstitute, weil in Deutschland ein Bestattungsgesetz gilt. Dadurch besteht eine Bestattungspflicht eines verstorbenen Menschen gegenüber. Dieses Bestattungsgesetz beinhaltet unterschiedliche Punkte wie als Erstes die Bestattungspflicht, die Totenfürsorge, die Bestattungsfrist und wer muss die Beerdigung organisieren und bezahlen.
Die Bestattungspflicht besagt, dass nach dem Tod eines Menschen dafür zu sorgen ist, dass diese ordnungsgemäß beerdigt wird.
Die entstehenden Kosten müssen die unterhaltspflichtigen Personen oder die hinterbliebenen Erben tragen. Somit sind die nächsten Angehörigen des Verstorbenen zur Bestattung verpflichtet.
Dabei ist die Reihenfolge in der Familie zu beachten, zum Beispiel, wenn der verstorbene noch einen Ehepartner hatte, ist dieser als erster in der Reihenfolge dazu verpflichtet den Leichnam zu beerdigen. Ist dies nicht der Fall, dann folgen die Kinder, Eltern, Geschwister, die Großeltern und sogar die Enkelkinder.
Ebenfalls gilt eine Bestattungspflicht, wenn keine Erbschaft vorhanden ist oder diese ausgeschlagen wurde. Der Verstorbene kann schon zu Lebzeiten zuvor bestimmen, wer die Beerdigung nach Ableben organisieren und durchführen soll.
Wenn der Verstorbene mündlich oder sogar schriftlich etwas hinterlassen hat, was die Beerdigung betrifft, so ist dann diese Totenfürsorgepflicht bindend für den Angehörigen und darf nicht geändert werden. Daher ist es in erster Linie immer besser, die Wünsche zuvor schriftlich niederzulegen.
Wurde aber zuvor nichts schriftlich oder mündlich vereinbart, erst dann darf der Angehörige des Verstorbenen entscheiden, wie die Beerdigung vollzogen wird. Verstorbene müssen innerhalb einer bestimmten Frist beerdigt werden in Deutschland.
Bestattungsinstitut Gießen: Darunter fallen die Einäscherung oder die Sargbestattung. Zwischen dem Tod und der Beerdigung des Leichnams nennt man Bestattungsfrist. Das heißt frühestens nach 48 Stunden, nach eintritt des Todes darf der verstorbene bestattet werden. Die Maximalfrist liegt bei ungefähr vier Tagen.
Sollten keine Hinterbliebenen vorhanden sein oder aber die Hinterbliebenen weigern sich die Bestattung durchzuführen, dann wird durch das örtliche Ordnungsamt die Bestattungspflicht durchgeführt. Dies wird dann als Bestattung von Amtswegen bezeichnet und gilt als Notbestattung.
Was sind die Aufgaben eines Bestattungsinstitutes?
Bestattungsinstitut Gießen: Das Bestattungsinstitut beginnt zunächst ein mal mit einem Beratungsgespräch. Dieses kann auch nach Wunsch zu Hause stattfinden.
Alle Formalitäten, die anfallen, übernimmt das Bestattungsinstitut für die Hinterbliebenen. Der Bestatter holt den Leichnam ab und führt auch eine Überführung des verstorbenen durch zum Beispiel vom oder ins Ausland. Die nächste Aufgabe des Bestatter ist dann die hygienische Aufgabe.
Der Verstorbene wird gewaschen und eingekleidet. Auf Wunsch der Hinterbliebenen kann dies auch die eigene Kleidung sein. Bei einem Unfalltod wird zuvor eine thanatopraktische Behandlung und eine Rekonstruktion durchgeführt. Der Abschied des Verstorbenen wird durch eine Aufbahrung vollzogen.
So können sich die Angehörigen vom Verstorbenen verabschieden, am offenen Sarg. Allerdings ist das nicht immer möglich, zum Beispiel nach einem Unfalltod ist es nicht immer möglich den Verstorbenen in einem offenen Sarg nochmals zu sehen.
Bestattungsinstitut Gießen: Des Weiteren bespricht der Bestatter die Trauermusik ab und vereinbart einen Termin mit einem Pfarrer, der dann auch die Beerdigung vollzieht. Trauerkarten werden formuliert und in Auftrag gegeben sowie auch Danksagungskarten.
Ebenfalls können die Hinterbliebenen ein Bild des Verstorbenen in der Trauerhalle aufstellen lassen. Ebenso hilft der Bestatter bei der Auswahl einer Urne oder einem Sarg für eine Grabbeerdigung.
Die Hinterbliebenen haben dann die Wahl zwischen einer Feuer- oder Erdbestattung, wenn zuvor der Verstorbene keinen Wunsch geäußert hat, wie er gerne beerdigt werden möchte. Organisiert werden auch See- oder Naturbestattungen. Zu guter Letzt wird die anschließende Trauerfeier besprochen.
Der Bestatter selber besitzt hohe fachliche Fähigkeiten und großes Einfühlungsvermögen in seinem Beruf. Denn er ist in erster Linie der Vertreter der Angehörigen bei der Durchführung der Bestattung.
Auch mit Ärzten und ganz besonders mit Behörden erledigt der Bestatter wichtige Formalitäten. Ein ganz wichtiger Punkt des Bestatters ist es, die Hinterbliebenen in der Trauer zu begleiten und zu unterstützen.
Was kosten die Leistungen durchschnittlich bei einem Bestattungsinstitut?
Bestattungsinstitut Gießen: Die Preise schwanken unterschiedlich, je nach der jeweiligen Ausführung der Beerdigung. Der Durchschnitt einer Bestattung schwankt zwischen 3000,00 Euro und 4500,00 Euro.
Die jeweiligen Kosten richten sich nach Bestattungsort, Bestattungsart, Reihengrab oder Wahlgrab, Urnenbestattung oder Sargbestattung und der gesamte Umfang der Leistungen wie Formalitäten, die das Beerdigungsinstitut durchführt.
Die Feuerbestattung ist dabei die günstigste Variante und liegt preislich bis zu 3000,00 Euro. Eine Erdbestattung hingegen kann dabei bis zu 7500,00 Euro kosten. Die wichtigsten Posten sind Friedhofs-Kosten, Friedhofsgärtner und die Bestatter Leistungen.
Bestattungsinstitut Gießen: Zu den Fremdleistungen gehören die Besorgung der Sterbeurkunde, Musik in der Kapelle, Grabschmuck, Trauerredner, Traueranzeige und Kosten für einen Grabstein. Der Bestatter geht bei diesen Punkten vorab in Vorleistung und rechnet zum Schluss die Kosten mit einer Sterbegeldversicherung ab.
Diese muss allerdings vorhanden sein und zu Lebzeiten des Verstorbenen abgeschlossen worden sein. Im Todesfall deckt diese Sterbegeldversicherung dann die gesamten Kosten der Beerdigung ab.
Was braucht ein Bestattungsinstitut von den Angehörigen?
Bestattungsinstitut Gießen: Der Bestatter benötigt einige Dokumente von den Angehörigen, um alles in die Wege zu leiten, mit den Behörden. Dadurch wird den Hinterbliebenen eine große, wichtige Aufgabe abgenommen, um diese dadurch zu entlasten.
Der Verstorbene wird bei der Rentenkasse und zugleich bei der Krankenkasse abgemeldet. Dazu benötigt der Bestatter die Krankenkassenkarte und einen aktuellen Rentenbescheid. Dann muss der Bestatter eine Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt beantragen, die dann innerhalb von zwei Tagen beim Bestatter ist.
Diese Sterbeurkunde benötigen die Angehörigen, um zum Beispiel diese beim Vermieter und dem Stromversorger vorzulegen.
Bei ledig verstorbenen Partnern benötigt das Beerdigungsinstitut folgende Papiere:
- die Geburtsurkunde
- einen Personalausweis
Bei Verstorbenen Ehepartnern:
- Heiratsurkunde
- Personalausweis
Bei geschiedenen Verstorbenen:
- Scheidungsurteil und Heiratsurkunde
- Personalausweis
Papiere, die immer beim Bestattungsinstitut abgegeben werden müssen, sind:
- Krankenkassenkarte
- Schwerbehindertenausweis
- Rentennummer von Kriegsopfern
- Lebensversicherungspolicen
- Gewerkschaftsausweis, wenn vorhanden
- Rentenbescheid und Rentenanpassungsmitteilung
- Geburtsurkunde
Oftmals sind die Hinterbliebenen nach einem Todesfall überfordert und wissen nicht immer genau, welche Unterlagen benötigt werden. Dies wird aber in einem allerersten Gespräch mit dem jeweiligen Bestattungsinstitut geklärt.
Ebenfalls können auch Unterlagen am nächsten Tag nachgereicht werden. Damit die Sterbeurkunde so schnell wie möglich beantragt werden kann, wird dafür in erster Linie der Personalausweis der verstorbenen Person benötigt.
Das Bestattungsinstitut setzt sich auch direkt mit der zuständigen Versicherung auseinander, zwecks der Lebensversicherung oder Sterbegeldversicherung, die zu Lebzeiten von der verstorbenen Person abgeschlossen wurde.
Bestattungsinstitut Gießen: Diese Versicherung benötigt ebenfalls die Sterbeurkunde, die vom Bestatter zugesendet wird. In der heutigen Zeit geht dies alles schneller über E-Mail. Im Nachhinein werden dann die original Papiere noch per Post zur Versicherung geschickt.
Die Auszahlung der Versicherung findet dann innerhalb von paar Tagen statt, direkt an das Bestattungsinstitut. Damit die wichtigen Unterlagen nicht erst alle gesucht werden müssen, nach Ableben einer Person sollte man zuvor zu Lebzeiten einen Ordner anlegen mit den wichtigsten Dokumenten.
Was muss ein Bestatter können?
Bestattungsinstitut Gießen: Der Bestatter selber muss zu jeder Tageszeit damit rechnen, dass er zu einem Sterbefall gerufen wird. Das bedeutet, man muss immer flexibel sein.
Des Weiteren muss eine gewisse Kraft und Sportlichkeit vorhanden sein, denn ein Sarg muss zum Beispiel abgeladen werden oder aufgeladen und auch getragen werden.
Dies erfordert schon sehr viel Disziplin ab. Mit den Hinterbliebenen muss sehr sanft umgegangen werden und das Verständnis und ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen muss vorhanden sein.
Fazit zu Bestattungsinstitut Gießen
Bestattungsinstitut Gießen: Als Bestattungsinstitut muss man flexibel sein.
Alle Aufgaben, die erledigt werden müssen sowie die Beerdigung zu organisieren, Feuerbestattung, Seebestattung, Naturbestattung oder Grabbestattung und die Formalitäten zu erledigen müssen immer im Überblick gehalten werden.
Dazu kommt es dann noch, mit den Angehörigen und Freunden sensibel umzugehen und diese best möglichst zu unterstützen und zu beraten.