Bestattungskosten

Bestattungskosten La Tour-de-Trême: Einfach Kosten zur Bestattung erfahren!

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Bestattungsplanung

Bestattungskosten La Tour-de-Trême: Bei Bestattungskosten handelt es sich um Ausgaben, welche durch den Tod einer verstorbenen Person und im Rahmen deren Bestattung anfallen.

Bestattungsplanung

Welche Kosten fallen für eine Bestattung an?

Zu den Bestattungskosten gehören auf der einen Seite die direkten Leistungen des Bestatters. Hierzu gehören zum Beispiel die Kosten für den Sarg oder für die Urne und die Überführung sowie die hygienische Versorgung der verstorbenen Person.

Auf der anderen Seite gehören die Kosten von Leistungen dazu, die von anderen Dienstleistern (außerhalb des Bestattungs-Institutes) erbracht worden sind. Als Beispiel dient der Blumenschmuck eines Floristik-Unternehmens.
Weiterhin gehören dazu die Kosten für die Schaltung einer Trauanzeige bei der regionalen oder eventuell auch überregionalen Zeitungsredaktion. Auch die Friedhofsgebühren zählen zu den Bestattungskosten.

Wie unterschieden sich die Bestattungskosten?

Je nach Bestattungsart und die von den Angehörigen und von der verstorbenen Person gewünschten Ausführung, unterscheiden sich die Kosten. Dabei gibt es zusätzlich noch regionale Differenzen. Deshalb ist es auch sinnvoll, die Kosten von mehreren Bestattungsinstituten und der Leistungen miteinander zu vergleichen.

Die Kosten der Bestattung werden in der Regel dem Bestattungsunternehmen direkt überwiesen. Das Bestattungsunternehmen geht dabei für die Angehörigen in Vorleistung und begleicht zunächst die Kosten. Somit haben die Angehörigen im Endpunkt nur einen Rechnungssteller.

Dabei sind die Kosten, die selbst beim Bestattungsunternehmen entstehen, dann Eigenleistungen. Dazu gehören zum Beispiel die Überführung der verstorbenen Person von Ort des Sterbens zu dem Standort des Bestattungsunternehmens, die dortige hygienische Versorgung und die Aufbahrung entweder dort und auf dem Friedhof sowie die Überführung zum Friedhof.

Desweiteren übernehmen die Bestattungsunternehmen auch einige Formalitäten, die die Angehörigen nicht selbst erledigen wollen. Dazu gehören zum die Beantragung der Sterbeurkunde oder die Abmeldung bei den Krankenkassen. Die hier anfallenden Kosten werden dann auch an die Angehörigen weiter gegeben.

Dabei gibt es erhebliche Preisunterschiede auch bei der Art der Bestattung. Deshalb ist die Feuerbestattung, wenn es sich hierbei um eine anonyme Bestattung handelt, eine sehr günstige Art der Bestattung. Auch gehört zu den günstigen Varianten die Seebestattung (Wegfall der Friedhofsgebühren) mit dazu. All dies ist wesentlich günstiger als eine Erdbestattung.

Bestattungskosten La Tour-de-Trême
Bestattungskosten La Tour-de-Trême

Wer zahlt die Bestattungskosten typischerweise?

Bestattungskosten La Tour-de-Trême: Es gibt eine gesetzliche Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Dazu gibt es mehrere Paragraphen in diesem Gesetzbuch zu dieser Thematik. Eine sehr wichtige Aussage im Bürgerlichen Gesetzbuch ist dabei der § 1968, wonach dann die Beerdigungskosten von den Erben übernommen werden müssen.

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Wer zahlt die Bestattungskosten bei Erbausschlagung?

Bestattungskosten La Tour-de-Trême: Sollte ein Erbe der Erbanwartschaft ausschlagen, so müssen die übrigen Erben, welche dem Erbe zugestimmt haben, oder die vorhandene Erbengemeinschaft die Kosten für die Bestattung übernehmen. Hier können dann die Kosten auch aus der Erbmasse beglichen werden.

Wenn die komplette Gemeinschaft der Erben es ausschlägt und es aus anderen vorhandenen Gründen keine Erben gibt, wird die Erbschaft auf den Staat übertragen (hier wird auch von einer Fiskalerbschaft gesprochen).

Somit müssen die Kosten für die Bestattung in einem solchen Fall vom Staat übernommen werden. Dabei kann der Staat als letzer in der gesetzlichen Erbfolge die Ausschlagung der Erbes, wie es die anderen Erben können, nicht vornehmen.

Erbschein
Erbschein

Wer zahlt die Bestattungskosten bei Sozialhilfeempfänger?

Bestattungskosten La Tour-de-Trême: Bei einem Sozialhilfeempfänger werden die erforderlichen Kosten, die für eine Bestattung anfallen vom Sozialamt übernommen. Die Person, die zur Übernahme verpflichtet ist, ist vom Einkommen und vom Vermögen her dazu nicht in der Lage.

Vom Sozialamt werden die Kosten für eine einfache ortsübliche Bestattung (auch bei der Feuerbestattung) übernommen.

Bestattungsplanung

Dabei gibt es bei einer Sozialbestattung einen Zuschuss vom Sozialamt einen bestimmten Höchstsatz (2021: 1.481 Euro). Dabei muss dafür der davon betroffene Erbe beim Sozialamt einen entsprechenden Antrag stellen. Dieser Antrag wird dann von dem Sozialamt individuell geprüft.

Welche Bestattung ist am günstigsten und welche am teuersten?

Bestattungskosten La Tour-de-Trême: Es gibt Unterschiede bei den Kosten für eine Bestattung in Bezug auf die Bestattungsart und die gewünschte Ausführung.

Feuerbestattung ist meist günstiger als Erdbestattung

So unterscheiden sich die Sargkosten, je nach der Art der Bestattung und dem dabei verwendeten Material. Dabei ist ein Sarg, der für eine Feuerbestattung (Verbrennungssarg) verwendet wird, wesentlich günstiger (in der Regel mehrere hundert Euros) als ein Sarg für eine Erdbestattung.

Bei einem Sarg für die Feuerbestattung sind zum Beispiel auch keine Griffe zum Tragen vorhanden. Bei den Särgen für die Erdbestattung gibt es Särge aus Fichte und Kiefer, die günstiger als Särge aus Mahagoni oder Eichenholz sind.

Unterschiedliche Preise bei Urnen

Auch die Urnenkosten sind unterschiedlich. Die Asche der verstorbenen Person wird nach der Kremierung in eine Aschekapsel eingefüllt. Die auf den Trauerfeiern verwendete Urne ist jedoch eine Über- oder Schmuckurne, in der sich die Aschekapsel zur Aufbewahrung befindet. Dabei gibt es Urnen aus verschiedenen Materialien bis hin zu Lösungen, die handbemalt sind.

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Bei den Fremdleistungen (also die Leistungen, die nicht direkt vom Bestatter kommen) sind die Kosten ebenfalls sehr unterschiedlich. Das hängt auch hier um Umfang ab. Dazu gehören zum Beispiel der Sarg- oder Urnenschmuck, die Verbrennung bei einer Feuerbestattung oder die Schaltung einer Traueranzeige in einer Zeitung.

Friedhofsgebühren

Ein größerer Teil der gesamten Bestattungskosten machen auch die Friedhofsgebühren aus. Dabei unterscheidet man zwischen den Beisetzungsgebühren und den eigentlichen Grabkosten. Hierbei sind die Grabkosten (Nutzung der Grabstätte), je nachdem, ob es sich um ein Wahl- oder Einzelgrab handelt, unterschiedlich. Am geringsten die die Friedhofsgebühren für eine anonyme Grabstätte.

Wenn ein Grabstein gesetzt wird, fallen solche Kosten einige Zeit nach der Beisetzung an. Dabei wird bei einer anonymen Feuerbestattung oder bei einer Seebestattung kein Grabstein benötigt.

Wann kann man Bestattungskosten von der Steuer absetzen?

Bestattungskosten La Tour-de-Trême: In der Steuererklärung können solche Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden, wenn diese Kosten nicht aus dem Erbe der verstorbenen Person beglichen werden konnte.

Voraussetzung hierfür ist, dass die Kosten auch direkt mit der Bestattung zusammen hängen. Dabei müssen bei der Abgabe der Steuererklärung auch Rechnungen oder Quittungen beigefügt werden.

Welche Unterlagen zu den Bestattungskosten sollte man aufbewahren?

Das kommt darauf an, wofür diese Belege oder Rechnungen verwendet werden. Grundsätzlich müssen bei solchen geschäftsrelevanten Unterlagen, die sich bei den Erben befinden, nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 195 BGB) 3 Jahre aufbewahrt werden.

Wie hoch dürfen Bestattungskosten sein?

Bestattungskosten La Tour-de-Trême: Die Höhe hängt von der Art der Bestattung, wie mehrmals erwähnt, ab. Dabei liegen die üblichen Gesamtkosten für eine Bestattung zwischen einem Betrag von mehreren Tausend Euro für eine anonyme Feuerbestattung und einem Betrag von mehreren Zehntausend Euro oder mehr.

Sterbeversicherung
Sterbeversicherung

Fazit zu Bestattungskosten La Tour-de-Trême

Bestattungskosten La Tour-de-Trême: Die Höhe der Bestattungskosten ist, je nach der Art der Bestattung, sehr unterschiedlich und hängen auch von den individuellen Vorgaben der Angehörigen sowie den eventuellen Wünschen der verstorbenen Person ab.

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