Feuerbestattung Lebach in der Nähe
Feuerbestattung Lebach: Was ist das?
Feuerbestattung Lebach: Eine Feuerbestattung besteht unter anderem aus einer Beerdigung, bei der ein Leichnam eingeäschert wird. Die Feuerbestattung dient der Einäscherung einer Leiche und der anschließenden Beisetzung der verbleibenden Asche.
Im engeren Sinne ist der Vorgang der Verbrennung einer Leiche gemeint, welcher auch als Kremierung, Kremation oder Einäscherung bezeichnet wird. Früher wurde unter anderem der Begriff „Leichenverbrennung“ gebraucht, was heute nicht mehr der Fall ist. In vielen Ländern wird das Verbrennen von Leichen in Krematorien durchgeführt.
Warum gibt es eine Feuerbestattung?
Feuerbestattung Lebach: Im Wesentlichen wird die Einäscherung von großen Teilen der Bevölkerung verschiedener Länder aus Kostengründen bevorzugt. Diese Beisetzungsform in Urnen wurde in den vergangenen Jahrzehnten immer populärer.
So wurde diese Methode mit Blick auf die Europäische Union notwendig, weil diese Form der Bestattung von Asche eine überregionale Mobilität erlaubt. Nur in Deutschland behält man sich einen freien Umgang der Eingeäscherten in einer Urne vor, um die sterblichen Überreste zu Hause aufbewahren zu können.
Was kostet eine Feuerbestattung?
Feuerbestattung Lebach: Für eine einfache Feuerbestattung liegen die Kosten im Durchschnitt bei knapp 6000 Euro. Damit liegen die Kosten weit unter denen einer Erdbestattung. Die gesamten Kosten setzen sich aus Friedhofsgebühren, Bestatterdienstleistungen und Kosten für die Urne selbst und den Sarg, sowie der einer Trauerfeier und eines Grabsteins zusammen.
Die Feuerbestattung kann allerdings auch Folgekosten für die Grabpflege nach sich ziehen. Anfallende Bestattungskosten werden in der Regel von den Erben eines Verstorbenen beglichen.
Ist eine Feuerbestattung schmerzhaft?
Feuerbestattung Lebach: Kann ein Toter seine Einäscherung fühlen? Diese Frage stellen sich oft viel der Hinterbliebenden. Die Trauerfeier ist die Zeit, in der sich Angehörige bei einer Einäscherung viele Fragen stellen, über die zuvor nie nachgedacht wurden. Das ist bei einem Trauerprozess völlig normal.
Zunächst ist dabei wichtig zu erkennen, dass der definitive Tod einer Person vor seiner Einäscherung eindeutig zwei Mal festgestellt wird. Angehörige können somit sicher sein, dass Personen bei ihrer Einäscherung wirklich verstorben sind. Je nach Glaubensrichtung können Angehörige an die Seele der Verstorbenen denken, in denen der Verstorbene von jeglichen irdischen Leiden befreit wurde, nachdem er seine menschliche Hülle aufgab.
Die Antwort auf die Frage, ob Tote ihre Einäscherung spüren, kann damit klar verneint werden. Dazu dient die Leichenschau, um die eindeutige Feststellung des Todes sicherzustellen. Seit der Feststellung des Todes müssen wenigstens 48 Stunden vergangen sein, um die Einäscherung einzuleiten.
Was ist besser: Erdbestattung oder Feuerbestattung?
Feuerbestattung Lebach: Bei den Kosten einer Erdbestattung kommen Friedhofsgebühren und die des Grabes hinzu. Während der Nutzungszeit muss die Grabstätte gepflegt werden. Im Gegensatz dazu verursachen Urnenbeisetzungen weniger Kosten, da sie weniger Aufwand bedeuten und geringere oder gar keine Grabpflege beinhaltet. Gerade für ältere Menschen ist diese Methode von unschätzbarem Wert, da es nur gilt, ein Grab zu besuchen, was keine weitere Arbeit macht, und keine weiteren Kosten verursacht.
Wie läuft eine Feuerbestattung ab?
Feuerbestattung Lebach: Unter einer Feuerbestattung wird die Verbrennung einer Leiche und die anschließende Bestattung der Asche verstanden. Der große Vorteil dieser Methode ist die Vielzahl von Möglichkeiten, in denen eine Urne beigesetzt werden kann.
Während es bei einer Erdbestattung lediglich in der Regel nur die Auswahl zwischen einem Einzelgrab oder einem Wahlgrab gibt, kann eine Urne bei einer Feuerbestattung im Wurzelbereich eines Baumes, auf einem Friedhof oder in einem Ozean beigesetzt werden. Außerhalb Deutschlands gibt es zudem weitere Möglichkeiten, wie der Verstreuung der Asche in der Luft, die aufgrund des sogenannten Friedhofzwanges hier verboten sind.
Gibt es eine Sargpflicht bei einer Feuerbestattung?
Feuerbestattung Lebach: Bei jeder Feuerbestattung kommt ein sogenannter Kremationssarg zum Einsatz, in dem bei der Kremation die Leiche verbrannt wird. Da der menschliche Körper zu über 70 % aus Wasser besteht, ist zusätzliches Brennmaterial zur Einäscherung erforderlich, um die Leiche komplett verbrennen zu können. Das ist der Grund, warum Leichen in Särgen verbrannt werden.
Die Urne eines Verstorbenen kann nach der Kremierung auf unterschiedliche Arten und Weisen beigesetzt werden. Nur bei Erdbestattungen wird der Verstorbene in einem Sarg ohne Verbrennung beigesetzt. Eine Feuerbestattung wird dagegen bei allen anderen Bestattungsformen vorausgesetzt.
Wer darf eine Feuerbestattung durchführen?
Feuerbestattung Lebach: Nach deutschem Recht sind Bestattungsgesetze Ländersache. Somit hat jedes Bundesland seine eigenen, meist inhaltlich zu anderen Bundesländern ähnliche Vorschriften der Bestattung erlassen. Diese Vorschriften berühren auch Fragen des Leichenwesens und des Friedhofsrechts.
Unter der Bestattungspflicht wird die Pflicht verstanden, nach dem Tod von Personen dafür zu sorgen, dass der innerhalb gesetzlicher Fristen eine ordnungsgemäße Bestattung veranlasst wird. Gewohnheitsrechtlich unterliegt sie der sogenannten Totenfürsorgepflicht, die unter anderem vorschreibt, dass eine Leichenschau stattfinden muss, und beim zuständigen Standesamt eine Sterbefallanzeige eingeht. Unterhaltspflichtige oder Erben des Verstorbenen müssen für die Kosten der Feuerbestattung aufkommen.
Sonstiges
Fürsorgen einer Bestattung sind in der Regel die nächsten Familienangehörigen eines Verstorbenen. Diese sind in der Reihenfolge der Ehepartner, die Kinder, Eltern oder Geschwister, Großeltern oder Enkelkinder. Vom Erbrecht unabhängig besteht die Pflicht einer Bestattung. Auch wenn keine Erbschaft erkannt werden konnte, oder diese ausgeschlagen wird, besteht die gesetzliche Bestattungspflicht trotzdem.
Fazit zu Feuerbestattung Lebach
Feuerbestattung Lebach: Die Totenfürsorgepflicht ist eng mit der Pflicht der Bestattung verbunden. Ein Totenfürsorgeberechtigter hat zugleich die Pflicht und das Recht, sich um die Bestattung eines Leichnams zu kümmern.
Diese beinhalten in der Regel das Entscheidungsrecht darüber, um über den Ort oder der Art einer Bestattung zu bestimmen. Nicht zu vergessen werden sollte dabei, dass die Kosten einer Feuerbestattung in der Regel unter denen einer Erdbestattung liegen