Friedhof Bern a. d. Eigen in der Nähe
Was ist ein Friedhof?
Friedhof Bern a. d. Eigen: Der Friedhof ist ein besonderer Ort, an dem tote Menschen begraben werden. Gemeint war hiermit einst das Gebiet um die Kirche herum, welches eingefriedet wurde und zum Beispiel mit einer Einzäunung umgeben war.
Deshalb kommt einer der vielen weiteren bekannten Ausdrücke für den Friedhof. Dies ist zum Beispiel der Kirchhof. Vor allem für Friedhöfe aus dem Altertum oder der Steinzeit werde zugleich als Gräberfeld bezeichnet.
Für die meisten Menschen kann es von Bedeutung sein, dass die Verstorbenen an einem würdevollen Ort beerdigt werden. An jenem Ort soll es friedlich und ruhig sein. Es geht nicht ausschließlich um die Totenruhe, sondern zugleich darum, dass die Hinterbliebenen des Toten ungestört an dessen Grab gedenken.
Auf dem Friedhof findet sich oftmals ein Gebäude, in dem eine Trauerfeier ausgerichtet werden kann. Die Hinterbliebenen, also die Freunde und die Familie, versammeln sich bei der Beerdigung hier. Der Sarg mit dem Verstorbenen ist ebenfalls mit dabei. Mit Liedern und Reden nimmt man an diesem Ort zusammen Abschied. Dann geht die Gemeinschaft mit dem Sarg zur Grabstelle.
Friedhof Bern a. d. Eigen: Die Bedeutung der Bezeichnung Friedhof hat sich im Verlauf der Zeit gewandelt. Generell bezeichnete dieser Begriff, hergeleitet vom althochdeutschen Ausdruck „frithof“ einen definierten Bereich um die Kirche herum.
Heutzutage sind die Friedhöfe nicht mehr an die direkte Umgebung der Kirche gebunden, dass es zum Beispiel viele Waldfriedhöfe gibt. So ist der Friedhof zu einem Ort geworden, an welchem die Verstorbenen nicht nur beigesetzt werden. Es ist ebenfalls ein Ort der Bewältigung der Trauer, an welchem die Angehörigen und die Freunde den Toten gedenken können.
Warum gibt es Friedhöfe?
Friedhof Bern a. d. Eigen: Eine Beisetzung findet überwiegend in Deutschland auf einem Friedhof statt. Der Grund dafür ist der Friedhofszwang. Hierbei schreibt das Bestattungsgesetz vor, dass Verstorbene auf dem Friedhof beigesetzt werden müssen.
So werden die Ausnahmen lediglich bei definierten Arten der Bestattung gemacht. Ein bekanntes Beispiel für eine derartige Ausnahme ist eine Seebestattung, bei welche die Asche des Toten auf der See beigesetzt wird. Daher bieten die meisten Friedhöfe verschiedene Grabarten wie beispielsweise Reihen-, Wahl- und Gräberfelder an.
Viele Friedhöfe haben einen speziellen Zweck. Besonders bekannt sind die Kriegsfriedhöfe. Hier liegen Soldaten begraben, welche in der Nähe in den Gefechten umgekommen sind. Meistens ist nicht bekannt, wie die Verstorbenen heißen, oder welche Knochen zu welchem Menschen bzw. Soldaten gehört haben.
Die Verstorbenen liegen in Massengräbern oder deren Knochen werden in den Beinhäusern gesammelt.
Ein Beispiel für einen speziellen Friedhof ist in Berlin der Friedhof der Märzgefallenen. Hier gab es im Jahre 1848 die Märzrevolution in Deutschland. Jene Märzgefallenen sind Frauen, Männer und Jugendliche, die zu dieser Zeit von Soldaten getötet worden sind.
Friedhof Bern a. d. Eigen: In einigen Ländern gibt es spezielle Friedhöfe für die bedeutendsten Menschen oder die toten Soldaten des gesamten Landes. Hier erinnert man sich zusammen an die Toten. Einer der bekanntesten ist der Nationalfriedhof Arlington in Amerika. Dieser befindet sich nahe der Nähe der Hauptstadt Washington. Hier sind einige Präsidenten des Landes begraben, wie beispielsweise John F. Kennedy. Die Gräber des Unbekannten Soldaten entsinnen sich an die Soldaten der einzelnen Kriege.
Welche Arten von Friedhöfen gibt es?
Friedhof Bern a. d. Eigen: In Deutschland können die meisten Friedhöfe vier unterschiedlichen Friedhofsarten eingeteilt werden. Außer den verbreiteten und generell bekannten Parkfriedhöfen gibt es zudem die Wald-, Dorffriedhöfe sowie die Alleequartierfriedhöfe.
So ist bei der Wahl des Friedhofs zuerst der Wunsch des Verstorbenen zu beachten. Generell ist es die Aufgabe als Angehöriger, den geeigneten Friedhof zu wählen. Die Überlegungen zur Art der Bestattung, zur Ortsbindung, dem Aufwand der Pflege oder auch die persönlichen Vorstellungen können hierbei helfen.
Der Waldfriedhof hat generell viele Bäume und daher finden die Gräber sich an den Wurzeln der einzelnen Bäume. Hierfür muss die Leiche vor der Bestattung am Wurzelbereich kremiert sein. Die einzelnen Schilder erinnern an die Toten, da keine Grabsteine auf dem Waldfriedhof zugelassen sind. Dabei ist es von Bedeutung und zu empfehlen, die Bäume zur Bestattung vorher auszuwählen, da nicht alle Bäume auf dem Waldfriedhof gleichermaßen gut erreichbar sind.
Friedhof Bern a. d. Eigen: Der Waldfriedhof gilt als naturverbundene Bestattungsart. Hierbei gibt es zugleich die Möglichkeit, die Asche im Wurzelbereich der Bäume ausbreiten. Hier dient die Asche und die hierin enthaltenen Mineralien als Nährstoff für die Bäume. Auf diese Weise wird der Kreislauf aufrechterhalten. Dabei wird die Grabpflege vom Träger des Friedhofs übernommen. Der älteste Waldfriedhof in Deutschland ist in München zu finden.
Welche Arten von Gräbern gibt es?
Friedhof Bern a. d. Eigen: Die traditionellen Grabtypen in Deutschland sind Wahl-, Reihengräber und die anonymen Gräber für die namenlosen Bestattungen. Bei der Auswahl eines Grabes sollten die Personen sich vorher gut überlegen, ob diese eine solche Grabstelle wünschen, welche als Ort der Erinnerung und der Trauer dienen kann oder sich für die anonyme Bestattung entscheiden möchten.
Die Bestatter haben dazu eine passende Übersicht zu den Merkmalen von Reihengräbern im Gegensatz zu einem Wahlgrab. Jene Merkmale treffen meistens auf die beiden Grabtypen zu. Passende Informationen zu den detaillierten Regelungen auf den einzelnen Friedhöfen erhalten die Interessenten bei der verantwortlichen Friedhofsverwaltung.
Was kosten ein Grab auf einem Friedhof (inklusive Unterhalt)?
Friedhof Bern a. d. Eigen: Die Friedhofskosten sind die Gebühren, welche für das Nutzungsrecht an der Grabstelle zu bezahlen sind. Diese Kosten ermöglichen es, die jeweilige Grabstelle für eine Dauer der gesamten Ruhezeit zu verwenden.
Jene Ruhezeiten sind verschiedenartig lang und werden vom Friedhof allein festgelegt. Hierbei spielt zum Beispiel die Beschaffenheit des Bodens eine bedeutende Rolle. Wenn wegen des Bodens der Zersetzungsprozess schneller verlaufen kann, ist mit einer verkürzten Ruhezeit zu rechnen.
Wichtig ist ebenfalls, wer die Grabkosten zahlen muss. Im Falles des Todes müssen die Hinterbliebenen die Kosten für die Bestattung zahlen. Zu diesen gehören ebenfalls die Grabkosten. Der einzelne Friedhofsträger kann für die Verwendung einer Grabstelle und für die Durchführung der Beerdigung die Friedhofsgebühren erheben. In den allermeisten Fällen müssen die Hinterbliebenen den Betrag gänzlich beim Kauf der Grabstätte zahlen.
Friedhof Bern a. d. Eigen: Die Höhe der Kosten für das Grab ist je nach Region und Ort unterschiedlich. Örtliche Differenzen können einen Unterschied von mehr als 1.000 Euro ausmachen. Ob die Betroffenen die Bestattungs- und die Grabkosten generell zu zahlen haben, ergibt sich aus der rechtlich festgelegten Kostentragungspflicht. Nicht immer sind die Angehörigen als Bestattungspflichtiger zugleich für die Kosten zuständig.
Wer kümmert sich um den Erhalt der Gräber auf einem Friedhof?
Friedhof Bern a. d. Eigen: Die Pflege von Grabstätten hat nicht ausschließlich ästhetische Gründe. Es ist ebenso ein Ausdruck von ebenso Erinnerungen und Hochachtung, wenn zum Beispiel die Lieblingspflanzen des Verstorbenen durch die Angehörigen gepflanzt werden und das Grab zieren.
In aller Regel ist der Nutzungsberechtigte einer Grabstätte diejenige Person, welche die Grabstätte gekauft hat. Diese ist zugleich für die Pflege des Grabes zuständig. Wenn es sich hierbei um den direkten Erblasser handelt, geht das Recht der Nutzung zugleich auf die Erben über, welche zur Pflege des Grabes verpflichtet sind.
Was darf man auf einem Friedhof machen und was nicht?
Friedhof Bern a. d. Eigen: Jeder Friedhof besitzt eine eigene Ordnung oder Satzung, in der festgehalten wird, was die Nutzer des Grabes dürfen.
Nicht nur die kirchlichen Friedhöfe haben meistens recht strenge Vorgaben, was die Gestaltung der Gräber und der Grabsteine angeht. Daher sind auf den meisten kirchlichen Friedhöfen die Symbole, welche nicht christlichen Herkünften sind, verboten.
Die Bepflanzung der Gräber ist ebenfalls in der geltenden Friedhofsordnung definiert. Anders als im Judentum oder im Islam, wo die Gräber meist nicht künstlich bepflanzt werden dürfen, ist die Bepflanzung bei uns generell vorgeschrieben. Ein Friedhof soll ein generell ansprechendes Erscheinungsbild besitzen, zu welchem auch die einzelne Bepflanzung der Gräber beitragen soll.
Friedhof Bern a. d. Eigen: Auch die Art und die Größe der Grabsteine sind in den Friedhofsordnungen festgelegt. Sie dürfen meistens eine definierte Größe nicht überschreiten und sollten auch optisch den Ansprüchen der Verwaltung des Friedhofs genügen. Weil die Friedhofsverwaltungen die Grabsteine ablehnen können, sollten diese sich vor einem Kauf auf jeden Fall absichern, dass das Aufstellen des Steins gestattet wird.
Dass ein Grabstein von einem Experten aufgestellt werden muss, ist nicht in der Friedhofsordnung, sondern in der Unfallverordnung in Deutschland geregelt. Spaziergänge längs der schön gestalteten Grabstätten sorgen auf dem Friedhof für Entschleunigung und sind daher sehr erholsam.
Welche Blumen eignen sich für den Friedhof?
Friedhof Bern a. d. Eigen: Für Trauernde kann die Wahl der passenden Blumen für die Beerdigung und die Gestaltung der Gräber oder die Wahl geeigneter Pflanzen für die Trauerfeier oder einen Strauß oftmals keine einfache Aufgabe sein.
Der Friedhofsgärtner hat dazu eine Übersicht bekannter Grab- und Friedhofsblumen mit der eigenen christlichen Symbolik und Einfluss in der Blumensprache als Trauerpflanze. Als Bodendecker für das Grab gelten für den Standort im Halbschatten oder Schatten vor allem Efeu und immergrüne Pflanzen als Klassiker.
Die immergrünen Bodendecker eignen sich besonders gut für die Dauerbepflanzung. Der bestimmte Teil des Grabes mit wird mit der Wechselbepflanzung in aller Regel dreimal pro Jahr gewechselt. Dies ist im Frühling, im Sommer und im Herbst der Fall.
Fazit zu Friedhof Bern a. d. Eigen
Friedhof Bern a. d. Eigen: Friedhöfe sind generell kulturelle Einrichtungen, welche die Ehrung der Toten und die Pflege des Denkmals der Verstorbenen ermöglichen und dienen zugleich dem Gesundheitsschutz.
Dazu hat das Reichsgericht in dem Urteil vom 25.04.19384 den Sinn des Friedhofs wie genau beschrieben.
Hier gibt es die Ermöglichung einer geordneten und angemessenen Leichenbestattung und in der einen pietätvollen Gedenken der Toten passenden würdigen Ausgestaltung des der Bestattung gewidmeten Grundstücks. Diese Erklärung wird ebenfalls in der derzeitig geltenden Rechtsprechung noch angewendet. Zudem findet man in vielen Bestattungsgesetzen der Bundesländer Formulierungen, welche dem Urteil weitgehend entsprechen.