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Friedhofsverwaltung Bern a. d. Eigen: Professionell verwalten lassen!

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Bestattungsplanung

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Friedhofsverwaltung Bern a. d. Eigen: Was ist das?

In der Friedhofsverwaltung Bern a. d. Eigen sind Mitarbeiter der Kirchen oder der Kommunen tätig, welche die Normen und die Regeln auf dem Friedhof umsetzen und auf die Einhaltung dieser achten. Sie beraten vor allem Angehörige bzw. Hinterbliebene zu den einzelnen Grabarten und die Möglichkeiten der Bestattung und kümmern sich um Rechte der Nutzung.

In den Städten und größeren Kommunen gibt es dazu die Friedhofsverwalter, in deren Team es zudem noch andere Mitarbeiter gibt wie den Gärtner. Die Friedhöfe in den kleinen Gemeinden werden meistens von ehrenamtlichen Friedhofsverwaltern geführt.

Die Aufgaben der Friedhofsverwaltung sind es, zu dokumentieren, wer wo auf dem Friedhof bestattet ist. So können die Mitarbeiter stets nachvollziehen, welche Person auf dem Friedhof in welchem Grab bestattet liegt, wie lange das Recht der Nutzung läuft und wann die Ruhezeit abläuft. Fällt der Pfarrer einmal aus oder ist eine weltliche Bestattungsart gewünscht, halten Friedhofsverwalter die Grabreden.

Die Hinterbliebenen wenden sich mit ihren persönlichen Fragen an die Friedhofsverwaltung. Dabei ist die Verwaltung zugleich der Ansprechpartner für private Steinmetze, Friedhofsgärtner, Bestatter, Trauerredner und deren Anliegen um das Thema Bestattung, Grabpflege und Trauerfeier.

Friedhofsverwaltung Bern a. d. Eigen
Friedhofsverwaltung Bern a. d. Eigen

Warum gibt es eine Friedhofsverwaltung Bern a. d. Eigen?

Friedhofsverwaltung Bern a. d. Eigen: Das Friedhofswesen ist generell die Sache der Länder und vor allem der Gemeinden und der Kirchen. Die Kommunen und die Kirchen können hierbei der Träger der Friedhöfe sein. Sie sind in diesem Fall dafür verantwortlich, dass die Friedhöfe recht- und zweckmäßig geleitet werden. Hierzu muss die Friedhofsverwaltung zuerst die Grundvoraussetzungen mithilfe einer Gebühren- und einer Friedhofssatzung schaffen.

Jene, die genau mit dieser Umsetzung der Gesetzmäßigkeiten und den Dienstanweisungen auf dem Friedhof von der Kommune und der Kirchengemeinde, also der Organisation des Friedhofes betraut worden sind, stellen die Verwaltung dar. In größeren Kommunen bzw. Städten nimmt jene Aufgabe meist der hauptamtliche Friedhofsverwalter wahr, welchem die übrigen Arbeitskräfte wie Totengräber und die Gärtner unterstehen. In kleineren Kommunen ist der Friedhofsverwalter häufig oftmals selbst ein Totengräber oder ein Gärtner.

Was sind Aufgaben einer Friedhofsverwaltung?

Friedhofsverwaltung Bern a. d. Eigen: Jeder einzelne Friedhof besitzt eine Friedhofsordnung, deren Einhaltung und Ausgestaltung die Friedhofsverwaltung garantieren soll. In aller Regel werden dabei Aspekte wie die Öffnungszeiten, Ruhezeiten, Nutzungsrechte, Bestattungen, Grabgestaltung, Trauerfeiern und Verhaltensregeln definiert. Auch die Form von Werbung und Gewerbe auf dem Friedhof legt die Friedhofsverwaltung als eine Aufgabe fest.

Meistens behält die Friedhofsverwaltung sich vor, Grabsteine zu bewilligen oder nicht zu gestatten. Generell nimmt die Friedhofsverwaltung einen erheblichen Einfluss auf die Gestaltung der Gräber. Auf den meisten Friedhöfen ist es zum Beispiel nicht erlaubt, das Grab sich allein zu überlassen. So soll der Friedhof generell ein stimmiges Bild abgeben, zu welchem ebenfalls eine gewisse Bepflanzung gehört.
Wie weit dieser Einfluss geht, welchen sich die Friedhofsverwaltung in der Ordnung einräumt, kann nicht pauschal erklärt werden.

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Jeder Friedhof verfügt in Deutschland über eine geltende Friedhofsordnung, deren Ausgestaltung und Einhaltung von der Friedhofsverwaltung garantiert wird. Meistens werden hier Dinge, wie zum Beispiel Verhaltensregeln, Trauerfeiern, Öffnungszeiten, Nutzungsrechte für Begräbnisse und Ruhezeiten definiert. Auch welche Art von Gewerbe auf dem Friedhof erlaubt sind, legt die Verwaltung fest.

Friedhofsverwaltung Bern a. d. Eigen: Oftmals behält die Friedhofsverwaltung sich vor, welche Grabmale gestattet werden und welche nicht. Zudem hat die Verwaltung bei der Gestaltung der Grabstätten ein sehr großes Mitspracherecht. Daher ist es auf den meisten Friedhöfen nicht gern gesehen, wenn eine Grabstätte sich einfach selbst überlassen wird. Daher soll ein jeder Friedhof ein passendes Gesamtbild abgeben und hierzu gehört in den meisten Fällen zugleich eine geeignete Bepflanzung. Wie hoch der Einfluss von der Friedhofsverwaltung ist, lässt sich dabei nicht sagen, denn jede Verwaltung gestaltet dies anders. Hier kann oftmals die Friedhofsordnung weiterhelfen.

Was kosten die Leistungen einer Friedhofsverwaltung?

Friedhofsverwaltung Bern a. d. Eigen: Für Leistungen einer Friedhofsverwaltung müssen Gebühren bezahlt werden. Die Friedhofsgebühren setzen sich aus verschiedenen Einzelposten zusammen und machen dabei ein Drittel bzw. 25 bis 40 Prozent aller Gesamtkosten der Bestattung aus.

Die Preise sind dabei allerdings regional unterschiedlich. Im Schnitt können die Hinterbliebenen bei den Friedhofsgebühren mit Kosten in Höhe von 2500 Euro rechnen. Die Mindestkosten betragen dabei 400 Euro. Dies sind die reinen Beisetzungs- bzw. Bestattungsgebühren. Die Höchstkosten betragen etwa 5.000 Euro. Dabei ist die Auswahl des Grabes schon inbegriffen.

Dazu können noch jährlich anfallende Kosten für Hausmeister anfallen, welcher die Pflege der Friedhofsanlage außer den Grabstätten übernimmt. In aller Regel sind Friedhöfe in kleinen Kommunen günstiger als solche in Großstädten. Ähnlich gilt generell, dass von der Kirche organisierte Friedhöfe geringere Gebühren verlangen als kommunal betreute Friedhöfe. Die Friedhofsträger wie die Städte, Kirchengemeinden und Gemeinden sind dabei verpflichtet, die aktuellen Bestattungs- und Friedhofsgebühren in den Satzungen festzuhalten, die diese der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.

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Friedhofsverwaltung Bern a. d. Eigen: Die Angehörigen sollten daher bei der örtlichen Friedhofsverwaltung die Gebührensatzungen anfragen. Ebenso lohnt sich stets ein Vergleich der Friedhofsgebühren in der Umgebung bzw. in den Nachbarorten.

Was benötigt eine Friedhofsverwaltung von den Angehörigen?

Friedhofsverwaltung Bern a. d. Eigen: Generell ist es in einigen Nachbarländern aufgrund der Gesetzgebungen gestattet, die Urne eines Verstorbenen für die gewisse Zeit der Trauerbewältigung zuhause zu behalten – zum Beispiel in der Schweiz. Dies erleichtert den Angehörigen die Abschiednahme vom Angehörigen.

Wenn es sich bei dem ausgewählten Grab um eine Wahlgrabstätte handelt, dann kann das Nutzungsrecht meistens beliebig oft verlängert werden. Dabei beginnt die Ruhezeit dadurch erneut, und dies in der vollen Länge. Die Gebühren für die Grabnutzung sind von den Angehörigen erneut für die komplette Ruhezeit zu zahlen.

Zu der Verlängerung des Nutzungsrechts kommt es zudem, wenn in einem Partner- oder einem Familiengrab eine zusätzliche Beisetzung vorgenommen wird. Nach einer solchen Beisetzung muss zudem erneut die komplette Ruhezeit eingehalten werden. In einem derartigen Fall müssen die Angehörigen jedoch nur die anteiligen Gebühren für die zusätzliche Zeit der Ruhe nachbezahlen.

Friedhofsverwaltung Bern a. d. Eigen: Wenn eine Grabstätte aufgelöst werden soll, bekommen die Grabnutzungsberechtigten bzw. die Angehörigen beizeiten Nachricht vom zuständigen Friedhofsamt. Sie haben dann Gelegenheit, das Recht zur Nutzung zu verlängern oder die Grabstätte in der vorgegebenen Frist zu räumen.

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Wann geht man zur Friedhofsverwaltung?

Friedhofsverwaltung Bern a. d. Eigen: Die Angehörigen gehen zur einer Friedhofsverwaltung, wenn diese einen Ansprechpartner für die organisatorischen Angelegenheiten rund um die Bestattungsbetrieb suchen. Daher ist diese die Anlaufstelle der Friedhofsgärtner, Steinmetze und Bestatter mit deren Anliegen zu Trauerfeier, Bestattung, Grabgestaltung und -pflege. Die Umsetzung der bestehenden satzungsmäßigen Normen und Regeln sowie das Achten auf der Einhaltung ist ebenso für die Angehörigen wichtig, wenn diese zur Friedhofsverwaltung gehen.

Die Friedhofsverwaltung ist ebenfalls der Ansprechpartner für die Angehörigen zu den Fragen rund um die Themen Bestattung, Friedhof und Tod. Die Nutzung der Friedhöfe in Deutschland wird grundsätzlich von der Friedhofsverwaltung geregelt. Da bei einer Beauftragung des Grabsteines oder der Ausgestaltung der Grabstätte Hilfe nötig ist, gehen die Angehörigen in die Friedhofsverwaltung. Diese müssen verschiedene Angelegenheiten mit dieser absprechen. Die Verwaltung erklärt dann, welche Aufgaben die Friedhofsverwaltung wahrnehmen kann und wie die Hinterbliebenen die für den Friedhof zuständige Verwaltung finden.

Die rechtliche Grundlage der Friedhofsverwaltungen sind die geltenden Bestattungsgesetze der Länder und die Friedhofsordnung. Bei der Friedhofsordnung bzw. der -satzung handelt es sich um einen genauen Regelkatalog, welcher Auskunft über die Verwendung eines Friedhofes gibt. Die Verwaltung sorgt für die Umsetzung jener Regeln. Wenn die Angehörigen ein Grab erwerben, einen Grabstein kaufen oder eine Stätte gestalten wollen, werden diese von der Friedhofsverwaltung zur Einhaltung jener Vorschriften angehalten.

Wer arbeitet in der Friedhofsverwaltung und wie wird man Mitarbeiter in der Friedhofsverwaltung?

Friedhofsverwaltung Bern a. d. Eigen: Auf der Basis der Planung des Personalbedarfs stellt die Friedhofsverwaltung jedes Jahr einen Ausbildungsplatz für die Fachkräfte zur Verfügung. Dabei erfolgt die Ausschreibung über die zuständige Kommune bzw. Stadt.

So wird den interessierten Jugendlichen eine facettenreiche und fundierte Ausbildung geboten und die Stadt gewinnt dabei aufgrund des weiten Ausbildungsspektrums qualifizierte Kräfte, die in nahezu allen Tätigkeitsfeldern des Friedhofs einsetzbar sind.

Die Mitarbeiter in einem kirchlichen Friedhof können verschiedene Aufgaben wahrnehmen. Diese reichen von der Verwaltung bis zur Pflege der Grabstätten. Deshalb werden hier außer den Verwaltungsfachkräften auch Gärtner und Gärtnerinnen gebraucht. So unterschiedlich sind zugleich die Qualifikationen, die hierfür benötigt werden.

Die Verwaltungsausbildung ist generell nur außerhalb der Kirche für den Friedhof möglich. Voraussetzung hierfür ist ein Haupt- oder ein Realschulabschluss. Bei der Ausbildung werden sämtliche Bereiche der Verwaltung des Friedhofs durchlaufen.

Zugleich lernen die Auszubildenden dabei ebenfalls die Koordination der jeweiligen Termine. Büroarbeit und Verwaltung gehören ebenfalls in das Ausbildungsspektrum. Vor allem in einem Trauergespräch ist ein feinnerviger Umgang mit den Angehörigen bzw. den Hinterbliebenen nötig; die Beratung zur Wahl der Trauerartikel ist ein sehr wichtiges Element.

Fazit zu Friedhofsverwaltung Bern a. d. Eigen

Friedhofsverwaltung Bern a. d. Eigen: Schon seit dem Jahre 1903 vertritt der Verband der Friedhofsverwalter in Deutschland die Interessen der Friedhofsverwalterinnen und -verwalter und jenen auf dem Friedhof angestellten Personen. Dieser Verband organisiert zugleich Tagungen und Seminare und vermittelt auf diese Weise das Wissen innerhalb des Friedhofs.

Eine offizielle Ausbildung zum „Friedhofsverwalter“ gibt es generell eher selten. Viele Friedhofsverwalter werden als Quereinsteiger eingestellt und waren zuvor beispielsweise im Ordnungsamt, beim Bauhof oder anderen Ämtern der Kommune tätig.

Bestattungsplanung

Die Aufgaben der Friedhofsverwaltung werden immer komplexer. Immer wichtiger wird es beispielsweise für einen bestimmten Friedhof zu werben, da durch den Wandel der Gesellschaft und alternative Arten der Bestattung wie, zum Beispiel Seebestattung oder Urnenwälder, wandern Menschen immer mehr vom Friedhof ab.

Ein Friedhof ist heutzutage, anders als noch von vielen Jahren, keine Selbstverständlichkeit bei der Auswahl des Ortes der Bestattung. Um wieder mehr Interessierte für einen Friedhof begeistern zu können, organisieren die Friedhofsverwaltungen viele Veranstaltungen, wie Konzerte, Lesungen oder Ausstellungen und sind am Tag des Friedhofs beteiligt, welcher seit 2001 immer am dritten Wochenende im Monat September eines Jahres stattfindet.

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