Nachlassgericht

Nachlassgericht Großbreitenbach: Einfach Nachlass klären lassen!

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Nachlassgericht Großbreitenbach: Was ist das?

Nachlassgericht Großbreitenbach: Bei einem Nachlassgericht handelt es sich um eine beim Amtsgericht vorhandene besondere Abteilung, die für Nachlassangelegenheiten zuständig ist.

Dabei ist für die Erben in der Regel das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die verstorbene Person zum Zeitpunkt des Todes den gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz hatte (gesetzliche Grundlage § 343 FamFG).

Diese besondere Abteilung des Amtsgerichtes ist dann ein wichtiger Ansprechpartner für die im Erbfall beteiligten Personen. Hier können dann bei diesem Gericht beispielsweise die vererbenden Personen ihr Testament in eine amtliche Verwahrung abgeben.

Weiterhin können die Erben bei diesem Gericht auf der einen Seite einen Erbschein beantragen und auf der anderen Seite auch deren Erbausschlagung abgeben.

Desweiteren können vor dem Nachlassgericht aber auch die Erben, wenn diese mit einem Testament nicht einverstanden sind, das Testament des Erblassers dort anfechten.

Warum gibt es ein Nachlassgericht?

Nachlassgericht Großbreitenbach: Bei dem Nachlassgericht handelt es sich um eine Abteilung beim Amtsgericht, welche für die Erteilung von Erbescheinen, die Eröffnung von Testamenten und weiteren Verfügungen von Todes wegen zuständig ist. Dazu gehören auch die amtliche Verwahrung sowie die Entgegennahme von Erb-Ausschlagungen und weitere Verfahren, die im Bereich des Nachlass von einer verstorbenen Person liegen.

Im Unterschied zu anderen Ländern, wird vom Nachlassgericht jedoch nicht von sich aus der Wert einer Erbschaft ermittelt und das Nachlassgericht kümmert sich auch nicht aktiv darum, wer geerbt hat.

In diesem Fall müssen dann entweder die Erben selbst oder andere Personen, welche hierbei ein Interesse haben, selbst aktiv werden und sich damit zivilrechtlich mit dem vorhandenen Sachverhalt auseinandersetzen.

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Vom Ort her ist für die Angelegenheiten aus dem Nachlassbereich das Amtsgericht zuständig (§ 343 FamFG), welches in dem Bezirk vorhanden ist, wo der Erblasser zum Zeitpunkt des Erbfalls sich aufgehalten hat oder seinen Wohnsitz gehabt hat.

Wenn es sich um einen Erblasser handelt, der zwar Deutscher ist, dieser jedoch seinen ständigen Aufenthalt oder seinen Wohnsitz nicht in Deutschland zum Zeitpunkt des Erbfalles hat, so ist für diesen Fall das Amtsgericht Schöneberg in Berlin zuständig.

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Was kostet ein Nachlassgericht?

Nachlassgericht Großbreitenbach: Für die einzeln bereits zum Teil erwähnten Tätigkeiten und Aufgaben werden vom Nachlassgericht unterschiedliche Gebühren erhoben.

Wenn eine Person verstirbt, erfolgt vom Nachlassgericht aus die Eröffnung eines Nachlassverfahrens. Für die Eröffnung dieses Verfahrens werden vom Nachlassgericht Gerichtsgebühren erhoben.

Bis zum Jahr 2013 orientierten sich diese Gebührenkosten an der Höhe des Nachlasses. Ab 2013 fällt hier, unabhängig von der Höhe, eine pauschale Gebühr von 100 Euro an.

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Sollte von einem Erben die Erbschaft ausgeschlagen werden, muss der Erbe für diese Erklärung eine Gerichtsgebühr bezahlen. Die Höhe orientiert sich in diesem Fall an der Höhe des Nachlasses. Dabei beträgt die Mindestgebühr 30 Euro.

Wenn die Erstellung eines Erbscheines beantragt wird, fallen hier ebenfalls Gerichtskosten an. Maßgebend für die Höhe ist hier die Nachlasswert-Höhe. Je höher der Nachlasswert, desto höher sind dann die Gerichtsgebühren für die Erbschein-Erteilung.

Bei der Erstellung von einem Testament-Vollstreckungserzeugnis entstehen ebenfalls Gerichtskosten. Die Höhe beträgt 20 Prozent des Nachlasswertes. Wenn Verbindlichen beim Nachlass vorhanden sind, werden diese dann vom Nachlasswert aus abgezogen.

Wenn ein privat aufgesetztes Testament beim Nachlassgericht hinterlegt wird, fallen Hinterlegungskosten an. Diese betragen pauschal 75 Euro. Diese Hinterlegung erfolgt bei der Bundesnotar-Kammer und dafür fallen zusätzlich nochmals 18 Euro an.

Bestattungskosten 1

Wie funktioniert ein Nachlassgericht?

Nachlassgericht Großbreitenbach: Wenn bei einer verstorbenen Person keine letztwillige Verfügung in amtlicher Verwahrung vorhanden ist, so gibt es jedoch von Gesetzes wegen hier eine Verpflichtung, Testamente, welche nach dem Ableben einer Person aufgefunden worden sind, beim Nachlassgericht dort einzureichen.

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Wenn dieser Vorgang durchgeführt worden ist, kann dann hier ein Termin für eine Testament-Eröffnung vom Gericht aus festgelegt werden.

Alle dann aufgrund der Erbschaft beteiligten Personen bekommen eine Abschrift des Protokolls sowie der eröffneten Unterlagen übersandt.

Wenn dann eine Person, die ebenfalls einen Anspruch anmeldet, keine Ausfertigung dieser Abschrift erhalten hat, so kann diese Person dann aufgrund einer Glaubhaftmachung Einsicht erhalten oder dieser Person wird eine Abschrift der Verfügung übergeben.

Sollten die gesetzlichen Erben nicht bekannt sein, erfolgt vom Nachlassgericht aus auf dem Amtswege eine Ermittlung, welche Personen die gesetzlichen Erben sind und diesen Personen wird dann eine Ausfertigung der Verfügung übersandt.

Wenn einer der Erben seinen Erbanspruch ausschlägt so ist auch hier das Nachlassgericht für die Entgegennahme einer solchen Erklärung ebenfalls zuständig. Wie bereits erwähnt, erstellt auf Antrag von einem der Erben auch das Nachlassgericht einen Erbschein.

Nachlassgericht {DStadt}
Nachlassgericht Großbreitenbach

Kann man ein Testament beim Nachlassgericht hinterlegen?

Nachlassgericht Großbreitenbach: Wenn man ein Testament nach dem Ableben einer Person auffindet, ist derjenige oder diejenige dazu gesetzlich verpflichtet, dieses Testament bei Gericht abzuliefern.

Ebenso kann eine lebende Person ihr Testament beim Nachlassgericht hinterlegen. Vom Nachlassgericht aus erfolgt dann eine Registrierung dieses Testaments beim Zentralen Testaments-Register.

Wer wird vom Nachlassgericht benachrichtigt?

Nachlassgericht Großbreitenbach: Sollte ein Todesfall eintreten und die verstorbene Person hatte ein Testament beim Nachlassgericht hinterlegt, werden vom Nachlassgericht aus alle diejenigen Personen informiert, die als Erben in diesem Fall in Frage kommen könnten. Dabei sind das zunächst diese Personen, die im Testament mit aufgeführt sind.

Informiert das Nachlassgericht automatisch die Erben?

Eine Postbenachrichtigung der Erben, welche in einem hinterlegen Testament aufgeführt sind, kommt automatisch vom Nachlassgericht. Alle die in einem solchen Testament aufgeführt sind, werden hier angeschrieben.

Wie ermittelt das Nachlassgericht den Wert einer Immobilie?

Nachlassgericht Großbreitenbach: Wenn eine Person gesetzlicher Erbe und in einem privatschriftlichen Testament bedacht wurde, benötigt diese Personen einen Erbschein, um sich dann als der neue Eigentümer einer Immobilie im Grundbuch eintragen zu lassen.

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Wie bereits mehrmals erwähnt, erstellt das Nachlassgericht einen solchen Erbschein nur auf Antrag.

Bei der Antragstellung müssen gegenüber dem Nachlassgericht in dem von dort aus vorgelegten Fragebogen genaue Angaben zum Wert des Nachlasses gemacht werden. Dies gilt auch für eine Immobilie, wenn sich diese im Nachlass befindet.

Der antragstellende Erbe ist hier gesetzlich verpflichtet, bei der Ermittlung des Wertes von diesem Nachlass mitzuwirken. Wenn beim Nachlassgericht hier jedoch begründete Zweifel aufkommen, kann es den Wert nach dem billigem Ermessen selbst bestimmen (gesetzliche Grundlage § 95 GnotKG). Grundsätzlich ist es bei einer Immobilie hier der Verkehrswert.

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Fazit zum Nachlassgericht

Nachlassgericht GroßbreitenbachDas Nachlassgericht als Unterabteilung beim Amtsgericht ist eine wichtige amtliche Verwahrstelle von einem dort hinterlegten eigenhändigen Testaments.

Ebenso wird für einen Erben auf Antrag von dort aus ein Erbschein ausgestellt. Außerdem kann bei einem Nachlassgericht ein Erbe ausgeschlagen oder ein Testament angefochten werden.

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