Organspendeausweis

Organspendeausweis: Einfach nach dem Tod Organ spenden!

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Bestattungsplanung

Derzeit warten in Deutschland etwa 9.000 Menschen auf ein Spenderorgan. Im Vergleich dazu wurden im Jahr 2020 wurden insgesamt 913 Organe postmortal gespendet. Das sind gerade einmal 10%. Dabei könnten viele Menschen könnten gerettet werden, wenn wenn es mehr Organspender gäbe.

Was ist ein Organspendeausweis?

Die Medizin unterscheidet zwischen Lebendorganspenden und postmortalen Organspenden, also Spenden, die erst nach dem Tod erfolgen. Lebendorganspenden betreffen ausschließlich Transplantationen zwischen nahen Angehörigen, ersten und zweiten Grades. Häufig handelt es dabei um eine Nierenspende, da es für den Spender problemlos möglich ist, mit nur einer Niere ein ganz normales Leben zu führen, während der Empfänger eine reelle Chance erhält, wieder gesund zu werden und noch viele Jahre unabhängig von Dialyse oder sonstigen medizinischen Verfahren selbstbestimmt weiterzuleben. Die Lebendorganspende zwischen fremden Personen ist in Deutschland verboten.

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Für eine Organtransplantation, egal ob Lebendspende oder postmortal ist hierzulande eine Einwilligung des Spenders zwingend vorgeschrieben. Dabei handelt es sich um eine eindeutige schriftliche Erklärung, die auch von den nächsten Angehörigen nach Eintritt des Todes gegenüber dem medizinischen Personal erteilt werden kann.
Eine andere Möglichkeit besteht darin, selbst bereits zu Lebzeiten eine entsprechende Verfügung zu hinterlegen, zum Beispiel im Rahmen einer Patientenverfügung.

Warum gibt es einen Organspendeausweis?

Der einfachste Weg, nach seinem Tod Menschenleben zu retten, ist die Entscheidung, einen Organspendeausweis bei sich zu tragen.
Dieser ist vollkommen kostenlos bei Ärzten, Apotheken und Krankenkassen erhältlich, man kann ihn aber auch bei unterschiedlichsten anderen Stellen bestellen und sich zuschicken lassen.
Die Ausweise sind weder nummeriert, noch wird die Ausgabe registriert, dadurch bleibt das Verfahren anonym und der Datenschutz ist ausreichend gesichert.
Der Ausweis bleibt so lange gültig, wie der Spender es für richtig hält. Entscheidet er sich im Laufe der Zeit gegen eine Organentnahme, kann der Ausweis einfach vernichtet werden und die Genehmigung gilt als nicht erteilt. Eine besondere Erklärung ist hierfür nicht notwendig.

Als potenzieller Spender füllt man den Ausweis selbst mit seinen persönlichen Daten aus und hat dabei die Möglichkeit, der Entnahme aller geeigneten Organe zuzustimmen, seine Einwilligung nur auf bestimmte Organe zu beschränken oder einer Entnahme explizit zu widersprechen.
Auch die Einwilligung für die Entnahme körpereigenen Gewebes, wie zum Beispiel Augenhornhaut oder Herzklappen, ist möglich.
Gewebetransplantationen kommen sogar häufiger vor, da medizinische Komplikationen, wie beispielsweise Abstoßungsreaktionen unwahrscheinlicher sind, als bei Organtransplantationen.

Bei Umzug oder Namensänderung empfiehlt es sich, sich einen neuen Ausweis zu besorgen, damit das Dokument immer gut lesbar bleibt.
Außerdem sollte man ihn immer bei sich tragen und zwar an einer Stelle, wo er im Ernstfall gut zu finden ist, z.B. in Brieftasche oder Geldbörse.
Das erleichtert dem medizinischen Personal erheblich die Arbeit, zumal es nur ein kurzes Zeitfenster gibt, in welchem die Organe nach dem Tod des Spenders transplantationsfähig gehalten werden können.

Die Befürchtung, am Lebensende mit Ausweis anders oder mit weniger medizinischem Aufwand behandelt zu werden, als ohne, ist vollkommen unbegründet.
Es werden zwar viele Spenderorgane benötigt, jedoch unterliegt eine Entnahme in Deutschland äußerst strengen und eindeutigen Regeln.
So muss beispielsweise zunächst der Tod des Spenders unwiderruflich und zweifelsfrei festgestellt werden. Dies ist erst der Fall, wenn alle Hirnfunktionen unumkehrbar ausfallen und der sogenannte Hirntod eintritt. Dies ist von zwei erfahrenen Ärzten oder Ärztinnen unabhängig voneinander zu bestätigen. Bestehen auch nur die geringsten Zweifel, ist eine Organentnahme ausgeschlossen.

Was ist wichtig bei einem Organspendeausweis?

Ist ein Organspendeausweis vorhanden und ist dies dem medizinischen Personal bekannt, werden in der Zwischenzeit die Organfunktionen des/der Verstorbenen künstlich aufrecht gehalten, um die Durchblutung des betreffenden Organs bis zur Durchführung der Transplantation sicherzustellen. Dies kann für die Hinterbliebenen bisweilen belastend wirken, aber der Gedanke, dass der Tod des geliebten Menschen zwar eingetreten, ein anderer Mensch durch die Transplantation jedoch gerettet werden kann, kann auch tröstlich sein. Häufig wird der Kontakt zwischen Angehörigen und Organempfängern über lange Jahre aufrecht gehalten und durch die Tatsache, dass die verstorbene Person zumindest zum Teil in einem anderen Menschen weiterlebt, werden Freundschaften für das ganze Leben geknüpft.

Ab wann ist ein Organspendeausweis möglich oder sinnvoll?

Das Transplantationsgesetz bestimmt, dass jeder mit Vollendung des 16. Lebensjahres seine Entscheidung zur Organspende selbstständig treffen und dokumentieren kann.
Bei unter 16-Jährigen ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters für die Wirksamkeit des Ausweises notwendig. Jugendliche ab 14 Jahren können jedoch schon ohne Zustimmung der Eltern eine bereits für sie erteilte Einwilligung jederzeit rechtswirksam widerrufen.

Erkrankte Personen, die ein Spenderorgan benötigen, werden in einer entsprechend umfangreichen Datenbank erfasst, welche den Krankenhäusern zur Verfügung steht. Auf der anderen Seite werden auch die Organentnahmen dort verzeichnet. Wenn irgendwo ein passendes Organ zur Verfügung steht, können die Krankenkassen auf diese Datenbank zurückgreifen, um das passende Organ für den Empfänger zu finden.
Damit wird sichergestellt, dass das gespendete Organ innerhalb kürzester Zeit transplantiert werden können..

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Welche Organe betrifft der Organspendeausweis?

Die wohl am häufigsten benötigten Organe sind die Nieren. Aber auch Leber, Lunge, Herz und Bauchspeicheldrüse sind transplantationsfähig. Gewebespenden sind ebenfalls möglich und durch den Organspendeausweis erfasst.

Fazit

Sich mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen, mag verwirrend, sogar beängstigend sein.
Trotzdem sollte man sich damit auseinandersetzen und eine Entscheidung treffen, entweder für oder gegen eine Organspende. Man kann jederzeit in eine Situation geraten, in der man selbst ein Organ benötigt, egal, ob durch Unfall oder Erkrankung. Dies ist nicht beeinflussbar.
Organspender zu werden und damit Menschenleben zu retten, kann jeder für sich aktiv treffen. Nach bestem Wissen und Gewissen.

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