Die Wichtigkeit einer Sterbeversicherung wird von vielen Menschen unterschätzt. Das liegt unter anderem daran, dass man viele Jahre in die Versicherung investiert, aber selbst gar nichts davon hat.
Außerdem schreckt es viele Menschen ab, sich mit dem eigenen Tod zu beschäftigen. Trotzdem gibt es immer mehr Menschen, die sich für die Versicherung interessieren. Sie ist für Menschen geeignet, die ihre lieben Angehörigen vor den hohen Kosten einer Bestattung schützen möchten.
Warum gibt es eine Sterbeversicherung?
Eine Bestattung kostet viel Geld. Im Durchschnitt kann mit Kosten in Höhe von 7.930 Euro gerechnet werden. Diese Kosten setzen sich aus dem Bestatterleistungen, Gebühren für den Friedhof, Sarg oder Urne und für den Grabstein zusammen. Je nach Wahl des Sargs oder einer bestimmten Art der Bestattung wie beispielsweise Seebestattungen muss mit höheren Kosten gerechnet werden.
Durch die Sterbeversicherung sind die Unkosten, die bei einer Bestattung entstehen, in der Regel komplett gedeckt. Das überschüssige Geld wird den Erben oder einer vorab festgelegten Person ausbezahlt. Für eine klassische Feuerbestattung ergeben sich im Durchschnitt Kosten um die 5.830 Euro. Feuerbestattungen sind im Vergleich zu Erdbestattungen immer etwas günstiger. Ein Urnengrab ist auch entsprechend kleiner.
Was kostet eine Sterbeversicherung?
Die Kosten einer Sterbeversicherung hängen nicht vom Versicherer, sondern auch von der gewünschten Sterbegeldhöhe ab. Ist ein Versicherter bereits 50 Jahre alt und möchte auf eine Sterbegeldsumme von 8.000 Euro ansparen, liegen die Kosten monatlich zwischen 25 und 40 Euro.
Eine hohe Versicherungssumme wie beispielsweise 12.000 Euro ist nur dann ratsam, wenn die Erben das Geld bei einem Überschuss auch tatsächlich ausgezahlt bekommen. Bei einigen Versicherungen werden die Überschüsse als Mitgliederdividende genutzt. Aufgrund der Vielzahl an Sterbegeldversicherungen kann sich jeder Versicherte die Konditionen individuell auswählen.
Wird beim Abschluss einer Versicherung ein Vertrag gewählt, für den keine Gesundheitserklärung abgegeben werden muss, ist immer mit einer Wartezeit zu rechnen. Diese Wartezeit liegt zwischen 12 und 36 Monaten. Stirbt der Versicherungsnehmer während dieser Zeit, wird die Versicherung nicht die komplette Versicherungssumme auszahlen. Das bedeutet, dass erst nach dem Ablauf der Wartezeit der volle Versicherungsschutz zählt.
Ein weiterer Unterschied ist bei Sterbegeldversicherung bei der Beitragsart zu finden. Entweder es wird ein konstanter oder flexibler Beitrag gewählt. Bei einem flexiblen Modell enthält der Tarif einen Beitragsrabatt. Er ist durch die erwarteten Überschüsse anderer Versicherungsnehmer möglich. Auf Dauer ist es möglich, dass der Beitrag steigt.
Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die erwarteten Überschüsse nicht erreicht wurden. Bei jedem Vertrag muss ein maximaler Beitrag vermerkt sein. Bis zu dieser Beitragsgrenze kann eine monatliche Belastung steigen ohne die Berechnung einer Überschussbeteiligung. Viele Versicherte entscheiden sich für einen konstanten Beitrag. Bei dieser Versicherungsform kann man sich sicher sein, dass die Beiträge im Laufe der Jahre nicht steigen.
Wie lange ist eine Sterbeversicherung gültig?
Die Sterbeversicherung tritt immer dann in Kraft, wenn der Versicherte verstorben ist. Mit der Auszahlung sollen vor allem die Kosten für den Sarg, die Friedhofsgebühren und die Bestattung gedeckt werden. In vielen Fällen reicht das Geld aber auch noch für den Blumenschmuck und eine große Trauerfeier inklusive Leichenschmaus.
Bei einigen Versicherungen werden ab dem 85 Lebensjahr des Versicherten keine Beiträge mehr verlangt. Bei anderen Versicherungen besteht eine Beitragsfreiheit ab dem 90. Lebensjahr oder eine lebenslange Beitragspflicht. Man sollte sich die Konditionen einer Versicherung aus diesem Grund immer in Ruhe durchlesen. Eine Änderung ist im Nachhinein kaum möglich.
Wer bekommt das Geld bei einer Sterbeversicherung?
Wer der Begünstigte einer Sterbeversicherung ist, muss im Vorfeld festgelegt werden. Ist keine Person benannt, tritt nach dem Tod des Versicherten das Erbrecht in Kraft. In der Regel handelt es sich bei den Begünstigten um den Partner oder die Kinder.
Durch das Bezugsrecht können Versicherte klar festlegen, wem die Summe nach dem Tod ausgezahlt werden soll. Hierbei kann es sich auch um mehrere Personen handeln. Diese Personen müssen nicht erbberechtigt sein. Dadurch können auch Freunde oder Nachbarn eingetragen werden, die dem Versicherten nahestehen.
Was ist wichtig bei einer Sterbeversicherung?
Eine Sterbeversicherung sollte immer nach den eigenen Bedürfnissen abgestimmt sein. Das betrifft nicht nur die monatliche Höhe, sondern auch die gewünschten Konditionen. Soll die Versicherung über feste oder flexible Beiträge verfügen? Wer keine Wartezeit bei einer Versicherung riskieren möchte, sollte sich für eine Versicherung entscheiden, bei der vorab eine Gesundheitsprüfung notwendig ist.
Da die Versicherung durch die Prüfung feststellen kann, dass keine schweren Krankheiten beim Versicherungsnehmer vorliegen und Vorerkrankungen ausgeschlossen werden können, kann sie dem Versicherten die besten Konditionen einräumen.
Wie wird eine Sterbeversicherung versteuert?
Eine Zahlung der Sterbeversicherung ist steuerfrei, wenn das Geld nach dem Todesfall den Angehörigen von einer privaten Versicherung stammt. Etwas anders ist es bei einer Zahlung aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Im Rahmen der Einkommenssteuer ist das Geld zwar ebenfalls steuerfrei, es kann aber sein, dass eine Erbschaftssteuer fällig wird.
Ob eine Auszahlung einer Sterbegeldversicherung steuerpflichtig ist oder nicht, richtet sich vor allem danach, ob der Versicherte eine betriebliche oder privaten Versicherung abgeschlossen hat. Handelt es sich bei der Versicherung um eine alte Kapitallebensversicherung ist der Verkauf, die Auszahlung oder Kündigung meistens steuerfrei. Bei einem neuen Vertrag ist es dagegen gesetzlich geregelt, dass auf den Ertrag eine Abgeltungssteuer an das zuständige Finanzamt abgeführt werden muss.
Gehört die Sterbeversicherung zum Nachlass?
Die Auszahlungssumme einer Sterbeversicherung gehört nicht zum Erbe. Das Testament wird häufig erst nach einigen Tagen oder Wochen verlesen. Da das Geld der Sterbeversicherung aber bereits für die Beerdigung des Versicherten benötigt wird, muss es schnell und unbürokratisch zur Verfügung stehen.
Damit das Geld von der Versicherung ausgezahlt wird, genügt die Sterbeurkunde. Wenn der Versicherte kein Familienmitglied für das Bezugsrecht angeben möchte, kann das Recht auch auf einen Bestatter übertragen werden. In diesem Fall erhält der Bestatter das Geld, um wie vom Versicherten gewünscht eine Grab- oder Urnenbeisetzung vorzunehmen.
Sonstiges
Wenn ein Angehöriger gestorben ist, sind viele Hinterbliebene mit der Beerdigung überfordert. Umso besser, wenn der Verstorbene mit einer Sterbeversicherung vorgesorgt hat. Mit dem Geld der Sterbeversicherung kann die eigene Beerdigung so gestaltet werden, wie man es sich immer gewünscht hat.
Damit eine Auszahlung nach dem Tod schnell möglich ist, sollten die Angehörigen neben der Sterbeurkunde auch den Versicherungsschein, die Bankverbindung, die Erbenerklärung, ein amtliches Zeugnis der Todesursache und bei einem Unfalltod ein amtlicher Nachweis über den Unfallhergang, wenn eine Unfall-Zusatzversicherung abgeschlossen wurde. Dieser Nachweis ist besonders dann wichtig, wenn während der Wartezeit der Unfalltod eingetreten ist.
Abschluss/Fazit
Eine Sterbegeldversicherung ist für jeden Menschen sehr sinnvoll, der die Kosten der eigenen Beerdigung nicht den Hinterbliebenen hinterlassen möchte. Besonders Eltern sollte ihre Kinder vor einer hohen Belastung schützen. Für Kinder ist der Tod der Eltern sowieso ein großer Verlust. Durch eine Sterbeversicherung kann verhindert werden, dass sie die Kinder durch die hohe Rechnung des Bestatters zusätzlich belastet werden. Die Versicherung bietet aber viel mehr als nur die reine Übernahme der Bestattungskosten.
Es handelt sich um eine Art von Lebensversicherung. Der Überschuss wird an die angegebene Bezugsperson ausgezahlt. Hierbei muss es sich nicht um einen Erben handeln. Viele Versicherungen können auch noch im hohen Alter abgeschlossen werden. Dadurch entstehen zwar monatlich höhere Beiträge, dafür sind die Hinterbliebenen aber ausreichend abgesichert. Bei Bedarf kann sogar eine Einmalbeitragszahlung vereinbart werden. Durch die Versicherung kann auch die Art der eigenen Beerdigung festgelegt werden.