Ein Testament stellt eine Willenserklärung einer Person dar, um die gesetzliche Regelung des Nachlasses zu ändern, falls er oder sie mit der gesetzlichen Bestimmung nicht zufrieden ist.
Mittels eines Testaments ist diese Person beispielsweise in der Lage, eine Beschenkung an andere als die gesetzlich festgelegten Personen, oder auch eigennützige Gesellschaften zu machen. Mit ihm wird unter anderem festgelegt, wer das Erbe tatsächlich erhält.
Warum gibt es ein Testament?
Ohne Testament existiert keine Willenserklärung einer Person. Verstirbt diese Person, treten gesetzliche Regelungen in Kraft, die möglicherweise nicht im eigenen Interesse lagen. Es stellt sicher, dass besondere Wünsche umgesetzt werden.
Wenn eine Person beispielsweise Vermögenswerte besitzt, die Sie nach seinem Ableben bestimmten Personen überlassen möchte, kann dies nur mit einem rechtsverbindlichen Testament sichergestellt werden.
Was kostet ein Testament?
Die Kosten eines Testaments sind in der gesetzlich vorgeschriebenen Kostenverordnung § 45 KostO festgelegt. Danach ergeben sich für die Beglaubigung ¼ der vollen Gebühr mit einer Betragsgrenze von 130,00 €.
Das existierende Vermögen zum Zeitpunkt der Beglaubigung wird bei der eigentlichen Festlegung der Gebühren herangezogen. Beispielsweise beträgt sie bei einem Vermögen von 10.000,00 € 18,75 €, ab 250.000,00 € und darüber 130,00 €.
Wie lange ist ein Testament gültig?
Vielen Erbberechtigten stellt sich die Frage, welche Gültigkeitsdauer eine rechtmäßig verfasste Willenserklärung hat. Kann sie verjähren? Ein letzter Wille, unabhängig davon, ob er von einem Notar oder eigenhändig verfasst wurde, verjährt nicht vorausgesetzt, das Dokument ist auch nach Jahren oder Jahrzehnten noch einwandfrei lesbar.
Das trifft auch dann zu, wenn eine Erbschaft an besondere Bedingungen geknüpft ist. Da Papier nach Jahren zum Vergilben neigt, sollte sich die Willenserklärung in einer Folie befinden, die an einem trockenen und dunklem Ort aufbewahrt wird. Hier bietet sich ein Notar an.
Wer muss ein Testament unterschreiben?
Laut § 2247 I BGB muss der Erblasser seine Willenserklärung mittels einer eigenhändig unterschriebenen Beglaubigung einreichen. Die Unterschrift des Erblassers ist bei eigenhändig erstellten Testamenten eine zwingende Formvorschrift. Fehlt die Unterschrift, ist das Testament ungültig. Auch kann es zu einer Ungültigkeit kommen, sollte die Unterschrift der aktuellen Rechtsprechung nicht nachkommen.
Beispielsweise muss sie zwingend vom Erblasser eigenhändig erfolgen. Unterschriften Dritter machen ein Testament ungültig. Ein Erblasser sollte davor gewarnt sein, von einer gesetzlich vorgeschriebenen eindeutigen Unterschrift abzuweichen, die seinen Vor- und Nachnamen enthalten muss. Bereits kleine Abweichungen können dazu führen, dass ein Testament nicht anerkannt wird.
Was ist wichtig bei einem Testament?
Besonders beim Vermachen von Immobilien, Wertgegenständen und Vermögen ist es wichtig, ein Testament zu hinterlassen, wenn man will, dass diese nicht, wie vom Erbrecht vorgesehen, an Erbberechtigte gehen. Nach dem Verfassen der Erklärung muss sie unbedingt mit einer eigenhändigen Unterschrift unterzeichnet werden.
Die bekannten „drei Kreuze“ führen zur Ungültigkeit. Die Unterschrift sollte in der Regel aus dem Vor- und Nachnamen bestehen. Gültig ist weiter eine Unterzeichnung mit „Dein Bruder“, „Dein Vater“ oder auch „Euer Onkel“. Dagegen ist ein Fingerabdruck nicht gültig. Ausreichend ist nach der Rechtsprechung zudem auch einen Kosenamen zu verwenden.
Was sollte man bei einem Testament beachten?
Jede Person über 18 kann ein Testament machen. Wer über Ersparnisse, Investitionen, Wertgegenstände oder Eigentum verfügt, sollte sich unbedingt Zeit nehmen, in Ruhe und wohl überlegt dieses zu erstellen. Liegt kein Letzter Wille vor, werden die Vermögenswerte gemäß den Gesetzen des Staates und der Gerichte an die nächsten Angehörigen verteilt. Wenn kein Testament erstellt wurde, werden in der Regel der Ehepartner, die Kinder, die Eltern oder andere nahe Verwandte die Begünstigten eines Nachlasses.
Für ein eigenhändig unterschriebenes Testament müssen weder Zeugen herangezogen, noch ein Termin festgelegt werden. Dennoch müssen gesetzliche Formvorschriften eingehalten werden, damit es gültig ist. Es muss unter anderem komplett handschriftlich verfasst werden. Eine Verfügung, die mit Schreibmaschine oder maschinell erstellt wurde, ist ungültig.
Wo gibt es Testament Vorlagen?
Wer sein Testament richtig verfassen will, damit es gesetzlichen Vorgaben entspricht, kann sich eines Musters bedienen. Aufgrund dieses kann der Erblasser die Erbfolge nach den eigenen Wünschen schnell und einfach erstellen. Unbedingt dabei zu bedenken ist, dass Testamente formsicher erstellt werden müssen, damit sich juristisch anerkannt werden, weil sie als formbedürftige Urkunden dienen. Verschiedene Muster lassen sich auf Webseiten im Internet finden.
Sonstiges
Bei gemeinschaftlichen Beurkundungen von Ehepartnern ist es ausreichend, wenn der Text von einem Partner formuliert und zu Papier gebracht, und vom anderen Partner unterzeichnet wird. Beim Notar muss nur ein Erbvertrag notariell beglaubigt werden. Im Gegensatz zum privat aufgesetzten Vermächtnis garantiert ein notarielles Testament Rechtssicherheit.
Der Notar hat die Pflicht, seine Kunden umgänglich und ausführlich zu beraten und zu belehren. Kunden können in diesem Fall sicher sein, dass das ausgestellte Dokument rechtssicher ist. Zudem bietet der Notar eine ordnungsgemäße Verwahrung des Testaments an. Sie stellt sicher, dass es nicht verloren geht oder Schaden nimmt.
Fazit
Ohne die Erstellung und Hinterlegung eines gültigen Testaments geht das Erbe im Todesfalle an die Personen, die das Recht vorsieht. Das sind in der Regel der Ehepartner, die Kinder oder Eltern. Möchte eine Person seine Erbschaft aber beispielsweise stattdessen einem Freund oder einer gemeinnützigen Gesellschaft hinterlassen, kommt diese Person nicht umher, einen gültigen Letzten Willen zu verfassen.